Mit Traktor abgestürzt: Dreijähriger hätte nicht mitfahren dürfen

Generell, so lautet es in einem Bericht des ORF unter Berufung auf Polizeisprecher Horst Spitzhofer, dürften Kinder unter fünf Jahren nicht auf Traktoren mitbefördert werden. Gegenwärtig wird erhoben, ob die Sicherheit des Kindes bei der Fahrt gewährleistet war. Der Vater wird aller Voraussicht nach wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Der Bub trug leichte Verletzungen davon, der Vater liegt auf der Intensivstation. Der schwer verletzte 33-Jährige war nicht angegurtet, dies sei laut Spitzhofer im gegenständlichen Fall aber auch nicht notwendig gewesen, da das Modell über keinen Sicherheitsgurt verfügt habe.
Der 33-jährige Mann und sein dreijähriger Sohn sind am Mittwochabend mit einem Traktor schwer verunglückt. Das Fahrzeug kippte über eine Böschung und rutschte rund 40 Meter einen Abhang hinunter, dabei überschlug es sich mehrfach. Vater und Sohn wurden aus der Kabine geschleudert. Das Kind wurde leicht verletzt, der Vater per Hubschrauber ins Spital gebracht.