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Mit Stahlkappenschuhen ins Gesicht getreten

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Ein 40-jähriger Handwerker wurde heute am Landesgericht Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt. Zudem wurden sieben Monate Haft auf Bewährung ausgesprochen.

Dem Opfer, dem er mit Stahlkappenschuhen drei Mal ins Gesicht getreten hatte, schuldet der Verurteilte 500 Euro Schmerzengeld. Beide waren bei dem Vorfall in Hohenems reichlich angetrunken, der Angeklagte hatte knapp vier Promille im Blut. Was Ursache des Streites war ist – wie so oft – unklar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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