(Neue/Seff Dünser)
Das Auto des Angeklagten rollte am 1. Mai bei einer türkischen Veranstaltung in Dornbirn auf einem Parkplatz über beide Füße eines 20-jährigen Parkplatzeinweisers. Dabei erlitt der 20-Jährige einen Bruch des Grundgliedes der kleinen Zehe am rechten Fuß sowie am linken Fuß eine Mittelfußprellung. Der Autofahrer wurde wegen Nötigung und Körperverletzung angeklagt. Demnach soll er den Einweiser zum Freimachen der Einfahrt zu einem der Abstellplätze genötigt haben. Der 36-Jährige soll auf den 20-Jährigen zugefahren sein. Der Parkplatzeinweiser, so der Strafantrag, sei zur Seite gesprungen und trotzdem angefahren worden.
Diversion. In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch übernahm der unbescholtene Angeklagte gestern Verantwortung für sein Fehlverhalten. Deshalb gewährte ihm Richter Martin Mitteregger eine Diversion: Wenn der verheiratete Arbeiter dem Gericht als Geldbuße 650 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden. Der richterliche Beschluss, mit dem der Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Viktoria Tschurtschenthaler nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Die Haftpflichtversicherung des Angeklagten hat dem Opfer als Teilschmerzengeld bereits 3200 Euro bezahlt sowie 200 Euro als Haushaltsentschädigung. Ihrem Mandanten sei wegen des Vorfalls der Führerschein abgenommen worden, merkte Verteidigerin Emelle Eglenceoglu an.
Zufahrt verweigert. Zu dem Zwischenfall soll es gekommen sein, nachdem der Parkplatzeinweiser dem Autofahrer die Zufahrt zu einem bestimmten Parkplatz verweigert haben soll. Daraufhin, so die polizeilichen Ermittlungen, sei der Pkw-Lenker trotzdem auf den Abstellplatz zugefahren. Vor der Polizei war der Beschuldigte nicht geständig gewesen. Bei der polizeilichen Einvernahme wies der in der Türkei geborene Feldkircher jegliche Schuld von sich.
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