Mit der AK sicher durch die Karenz

Ein Bündel guter Nachrichten versteckt sich hinter dem Wort „Karenz“. Aber wer diese ganz besondere Zeit ungetrübt genießen will, sollte sich auskennen. Oder die werdenden Eltern wenden sich einfach an ihre AK. Denn dort sitzen die Erxpert:innen. Ihre Auskunft kostet nichts und sie hilft enorm.
Karenz. Was für ein sonderbares Wort! Eigentlich heißt es „Verzicht“. Aber das Gegenteil ist der Fall. Das Wort Karenz beschreibt die Erlaubnis, trotz eines aufrechten Arbeitsvertrages bei seinem Kind zu Hause bleiben zu dürfen. Die Arbeitgeber:innen dürfen das nicht verweigern, in Österreich besteht ein Rechtsanspruch auf Elternkarenz. Der Arbeitsvertrag besteht weiter, es ruhen für die Dauer der Karenz aber die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Karenz kann entweder von einem oder von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch genommen werden. Der Elternteil, der die Karenz in Anspruch nimmt, muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.
Und wer kann in Österreich in Karenz gehen?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Beamtinnen und Beamte
- Vertragsbedienstete
- Lehrlinge
In Österreich gilt nach der Geburt eine Schutzfrist von acht bis zwölf Wochen. Die Karenz beginnt frühestens im Anschluss an diesen sogenannten Mutterschutz. Und wann endet die Karenz? Spätestens mit Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes. Spätestens am zweiten Geburtstag des Kindes müssen die Betroffenen Ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Aber muss man den Arbeitgeber nicht informieren, wenn man Karenz in Anspruch nehmen will? Und wie können Mütter und Väter sich die Karenz teilen? Die Karenz kann doch unter bestimmten Bedingungen sogar verlängert werden, oder?
Die Antworten auf all diese Fragen und jede Menge nützlicher Details finden Interessierte auf unserer Website.
AK Wahl Anfang 2024
Vom 26. Jänner bis 8. Februar 2024 wählen Vorarlbergs Arbeitnehmer:innen ihr Arbeitnehmerparlament. Sie bestimmen, wer in den kommenden fünf Jahre ihre Interessen vertritt. Alle AK Mitglieder sind wahlberechtigt. Sie können ihre Stimme direkt im Betrieb oder per Briefwahl abgeben. Und jede Stimme zählt! Deshalb nicht vergessen: Anfang 2024 ist AK Wahl!
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