Er traf einen 23-jährigen Studenten, mit dem er einst befreundet war. In letzter Zeit waren die beiden allerdings nicht so gut aufeinander zu sprechen. „Er hat blöd über mich geredet“, so der Angeklagte. Jedenfalls kam es in dem Lokal zu verbalen Provokationen, das spätere Opfer schlug dem anderen auf den Hinterkopf, allerdings in Form einer leichten Watsche. Sagt es zumindest. Dies erwiderte der Gegner mit einer Coronabierflasche.
Schwer verletzt
Die Flasche splitterte, die Hornhaut wurde durchtrennt, zunächst war unklar, ob man das Auge nicht entfernen muss. Heute sieht der Elektrotechniker noch 40 Prozent auf dem betroffenen Auge. Auf dem anderen auf Grund eines vorherigen Sehfehlers 70-80 Prozent. „Keine allzu guten Voraussetzungen in meinem Job“, so der junge Mann.
10.000 Euro zugesprochen
Die Folgen werden bleiben. 10.000 Euro erhält das Opfer Teilschadenersatz zugesprochen, was der Gegner anerkennt. Als Strafe für die schwere Körperverletzung gibt es insgesamt 1680 Euro, 1120 davon müssen bezahlt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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