Außerdem darf der Mediziner fünf Jahre lang nicht in Vereinen und Einrichtungen, die mit Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben, tätig werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wiener Arzt soll Kind belästigt haben
Die Öffentlichkeit war von der Schöffenverhandlung ausgeschlossen gewesen. Der Arzt soll einem Achtjährigen in einem Sommerlager in Italien 2009 in die Pyjamahose gegriffen haben.
Zudem soll er die teilnehmenden Knaben in eindeutigen Posen fotografiert haben. Dafür habe er sie mit fünf Euro entlohnt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden kinderpornografische Bilder gefunden.
Der Mediziner saß bereits seit 2011 in Wels in OÖ in Untersuchungshaft.
(APA)
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