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Missbrauch: Opferschutzkommission empfahl weitere Zahlungen

Bregenz - Die vom Land Vorarlberg eingerichtete Opferschutzkommission zur Aufarbeitung von Gewalt- und Missbrauchsfällen in Landes-Einrichtungen hat in ihrer zweiten Sitzung weitere Entschädigungsempfehlungen beschlossen.
Demnach sollen 14 Personen, die von einem Missbrauch betroffen sind Zahlungen in einer Gesamthöhe von 150.500 Euro erhalten, hieß es in einer Aussendung der Kommissionsvorsitzenden Ruth Rüdisser vom Institut für Sozialdienste (IfS). Bei einer ersten Sitzung des Gremiums im Jänner waren 13 Opfer für eine finanzielle Entschädigung vorgeschlagen worden.

 Opferschutzstelle verzeichnet 58 neue Missbrauch-Meldungen

Seit Jahresbeginn 2011 seien 58 neue Missbrauch-Meldungen bei der Opferschutzstelle eingegangen, die bei Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch eingerichtet wurde. Drei der Betroffenen habe man in ein anderes Bundesland verwiesen, neun der Opfer wünschten keine weitere Tätigkeit der Kommission.

Von den bearbeiteten Missbrauch-Fällen habe man 14 entschieden. Diese Personen hätten in unterschiedlicher Form und Dauer psychische, körperliche und sexuelle Gewalt erlebt und sollen zwischen 2.500 und 25.000 Euro Entschädigung erhalten. Als weitere Maßnahme habe man auch die Übernahme von Therapiekosten empfohlen, so Rüdisser.

Der Vorarlberger Kommission gehören neben Ruth Rüdisser auch Psychiater Reinhard Haller und der frühere Leitende Staatsanwalt von Feldkirch, Franz Pflanzner, an. Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch hat beratende Funktion. Eine weitere Sitzung des Gremiums ist innerhalb der kommenden Monate geplant. Betroffene, die in der Vergangenheit Gewalt in Landeseinrichtungen erfahren haben, können sich weiter an Rauch wenden.

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