Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen und kündigte an, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten.
Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt als pädophil bezeichnet und gestanden, zwischen Juni und August 2015 in fünf Fällen sexuelle Handlungen an seinem damals vier Jahre alten Opfer vorgenommen zu haben. Die Taten ereigneten sich im Schlafraum eines evangelischen Kindergartens in Roßdorf während der Mittagsschlafenszeit. Zudem wurden bei dem Angeklagten fast 8.000 Dateien mit kinderpornografischem Material sichergestellt.
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