Wer sich an Kindern und Jugendlichen vergeht, soll wissen, dass er immer und jederzeit zur Verantwortung gezogen werden kann und dass seine widerlichen Taten nicht verjähren. Daher sind die derzeit geltenden Verjährungsfristen bei Missbrauch an Minderjährigen generell zu streichen, reagiert der freiheitliche Landesobmann auf die aktuell bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an der katholischen Kirche.
Generelle Anzeigepflicht nicht sinnvoll
Anstatt über eine in Expertenkreisen umstrittene generelle Anzeigepflicht bei Missbrauch zu diskutieren müsse man sich den Verjährungsfristen widmen, so Egger. Eine generelle Anzeigepflicht kann einem sinnvollen Opferschutz abträglich sein, eine strafrechtliche Verfolgung muss aber jederzeit möglich sein. Die Opfer leiden oft jahrelang im Stillen und bringen erst viele Jahre nach dem Missbrauch die Kraft und den Mut auf, über das Geschehene zu sprechen. In vielen Fällen sind die Straftaten dann allerdings bereits verjährt. Wir wollen, dass die Täter jederzeit für ihre fürchterlichen Taten zur Rechenschaft gezogen werden können und sich nicht nach Jahren einer strafrechtlichen Verfolgung entziehen können. Das sind wir den Opfern einfach schuldig und das kann auch weitere Wiederholungstaten verhindern, betont der FP-Landesobmann.
Der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist kein Kavaliersdelikt und das muss den Tätern auch durch den Fall vorhandener Verjährungsfristen klar gemacht werden. Hier gilt für uns Null-Toleranz, so Egger abschließend.
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