Jedes Ministerium müsse demnach Rechtsvorhaben entsprechend prüfen und bei voraussichtlich maßgeblichen Auswirkungen auf klimarelevante Ziele bzw. Maßnahmen auch Alternativen beschreiben.
“Aus den Schlussfolgerungen des Klimagipfels 2008 geht hervor, dass es einen klaren Rahmen für die Prüfung neuer Gesetzesvorhaben auf ihre Klimaauswirkungen braucht”, so Pröll. Ziel sei es, Regelungsvorhaben so zu gestalten, dass wesentliche Aspekte der Klimastrategie geprüft und dokumentiert werden. Im Fokus stünden Auswirkungen auf Treibhausgas-Emissionen und die möglichen Folgen auf die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel. Wird dem Regelungsentwurf nicht die klimafreundlichste Alternative zugrunde gelegt, ist dafür eine Begründung in den Gesetzesmaterialien anzugeben, hieß es in der Aussendung.
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