Ministerium warnt vor Einnahmeausfall für Unis
Die Juristen des Ministeriums beziehen sich auf die geplante Regelung, wonach berufstätige Studenten von den Studiengebühren befreit werden sollen. Laut den Formulierungen im Antrag würden aber die Unis keine Beiträge vom Bund refundiert bekommen, sobald ein Student die Mindeststudiendauer plus zwei Semester überschritten hat, meinen die Experten des Ressorts.
Der Antrag wird vom Ministerium insgesamt abgelehnt, aber auch im Detail lässt man kein gutes Haar an den geplanten Regelungen. So sei etwa nicht klar, ob die Berechnung der Studienzeit nur pro Universität gelte oder Studienzeiten mitgenommen werden können. So könnte etwa ein Student, der nach zwei Semesters in Innsbruck sein Studium in Wien fortsetzt die zwei Semester Toleranzgrenze umgehen und länger ohne Studienbeitrag studieren, heißt es seitens des Ministeriums.
Kritisch, und verwundert ob der Zustimmung der Grünen zu diesem Punkt, sieht man auch den Entfall der Bestimmung, wonach Konventionsflüchtlingen – also nach der Genfer Konvention für Menschenrechte anerkannte Flüchtlinge – der Studienbeitrag zu erlassen sei. 2007 hätten rund 100 Konventionsflüchtlinge keine Studiengebühren zahlen müssen, diese würden bei Beschluss des Antrags künftig zur Kasse gebeten.
Nach Ansicht der Grünen müssen Konventionsflüchtlinge dagegen weiterhin keine Studiengebühren bezahlen. So meinte die Grüne Vizechefin Glawischnig, dass Konventionsflüchtlinge Österreichern “selbstverständlich gleichgestellt sind und daher keine Studiengebühren zu zahlen haben.”
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