Eine Diskussion über eine solche Maßnahme sei “dringend geboten”, sagte sie im “Kurier”. Die ÖVP-Politikerin wurde Anfang Juli Mutter eines Sohnes.
Für Politiker, seien es Regierungsmitglieder, Abgeordnete oder auch Bürgermeister, gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht. Sie haben auch keinen Anspruch auf Karenzierung, da es sich bei einem politischen Mandat um kein Angestellten- bzw. Dienstverhältnis handelt, sondern damit “nur” eine Funktion übernommen wird. Köstinger musste deshalb selbst entscheiden, wie lange sie Babypause macht und sich bei den Regierungsgeschäften vertreten lässt.
Babys im Plenarsaal
In Köstingers Fall geht deren Lebensgefährte ab September in Karenz. Die Ministerin sprach sich zudem dafür aus, dass Abgeordnete ihr Baby in den Plenarsaal mitnehmen dürfen: “Ich habe selbst oft erlebt, dass bei der Suche nach Kandidaten für Funktionen oder vor Wahlen vor allem junge Frauen gesagt haben: ‘Politik und Kinderkriegen, das ist doch unvereinbar’. Mein Zugang ist ein anderer.”
(APA)
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