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Mindestsicherung: Wien wird Entwurf nicht umsetzen

Sollte der vorliegende Regierungsentwurf für die Mindestsicherung in der geplanten Form kommen, wird die Stadt Wien ihn nicht umsetzen.

Wien wird den vorliegenden Regierungsentwurf zur Mindestsicherung – falls er in dieser Form kommt – nicht umsetzen. Denn dies sei nicht möglich, wie der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und die designierte Grüne Spitzenkandidatin Birgit Hebein am Donnerstag bei der Präsentation der Wiener Stellungnahme zum Entwurf erklärten.

Kritisiert werden nicht nur die vorgesehenen Kürzungen etwa bei Familien, auch rechtliche Mängel werden ins Treffen geführt. Das Gesetz sei in vielen Punkten unklar, hieß es. Zudem befürchtet Rot-Grün massive Mehrkosten durch die Vielzahl neuer Bestimmungen.

Hacker: Entwurf ein “echter Wahnwitz”

Peter Hacker hielt zu Beginn seines Statements fest, dass er als Sozialstadtrat für die soziale Sicherheit in der Stadt verantwortlich sei – und diese auch garantiere. Zweifel an dem Entwurf hätten sich schon beim ersten Querlesen gemeldet: “Beim detaillierten Durchlesen ist es nicht besser geworden.” Das Gesetz sei ein “echter Wahnwitz”, unterstrich er.

Wien hält dieses aus mehreren Gründen für undurchführbar. Zum einen verliere das unterste soziale Netz die Aufgabe der Existenzsicherung. Zugleich würden mit der Regelung aber etwa fremdenpolizeiliche und arbeitsmarktpolitische Aufgaben den Ländern “untergejubelt” – obwohl der Bund dafür zuständig sei.

Entwurf: Hacker vermisst Transparenz

Für den Ressortchef lässt der Entwurf auch jegliche Transparenz vermissen: “Das Gesetz ist nicht in der Lage, eine bundesweite Vereinheitlichung zu erreichen.” Auch würden sich eine Reihe von Bestimmungen widersprechen. Hacker wunderte sich etwa über den laut seinen Angaben verwendeten Begriff “anrechenfreie Freibeträge”. Nach Ansicht Wiens fehlt auch eine klare Festlegung, ob Mindestsicherungsempfänger sozialversichert sind. Die Tatsache, dass zwar Höchstbeträge, aber keine Mindestbeträge im Gesetz enthalten sind, lasse zudem auch die theoretische Möglichkeit offen, die Sozialhilfe auf null zu senken.

Hacker beklagt außerdem einen “enormen Verwaltungsaufwand”, der nun drohe. Aus dem Entwurf schreie der “Bürokratiehengst” entgegen. Die Verfahrensdauer werde sich erhöhen – genauso wie der finanzielle Aufwand, zeigte er sich überzeugt. Wie die Mehrkosten zu beziffern seien, könne man noch nicht sagen. Jedoch seien im Rathaus bereits erste Schätzungen erstellt worden: “Nach einigen Dutzend Millionen Euro Mehraufwand haben wir aufgehört zu rechnen.” Schwierig zu prüfen seien etwa Leumund, Vermittelbarkeit oder Pflichtschulabschlüsse. Mitunter gebe es nicht einmal Datenbanken, auf die automatisch zugegriffen werden könne.

Hacker ortet “Kannbestimmungen und widersprechenden Definitionen”

Ebenfalls mühsam zu bewerkstelligen ist nach Ansicht Wiens die Zuteilung von Sachleistungen. Solche gebe es in Wien jetzt schon, etwa wenn man bemerke, dass Personen mit Geld schlecht umgehen können, berichtete der Stadtrat. Den Anteil auf sehr relevante Teile der Sozialhilfe auszudehnen, davon halte er aber nichts, da man für Zehntausende Menschen Sachleistungen organisieren müsse.

Der Sozialstadtrat ortete eine unendliche Vielzahl an “Kannbestimmungen und widersprechenden Definitionen” im Entwurf. Auch verfassungs- und europarechtliche Bedenken gibt es. Hacker schloss heute den Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht aus. Auch dass angesichts der erwarteten Mehrkosten der Konsultationsmechanismus ausgelöst wird, ist möglich. Allerdings hofft man ohnehin auf Einsicht im Bund: “Ich gehe davon aus, dass das Gesetz überarbeitet wird.” Die Länder hätten sich bereit erklärt, gemeinsam hier mitzuwirken.

Falls es keine Änderungen gebe, stehe hingegen ein “spannender Prozess” bevor, mutmaßte der SPÖ-Politiker, der jedenfalls betonte: “Ohne umfassende Reparatur werden wir dieses Gesetz in Wien sicher nicht umsetzen.”

Hebein: Gesetz sei “menschlich Müll”

Die Sozialsprecherin der Grünen – und nächste Spitzenkandidatin – Birgit Hebein pflichtete Hacker bei. Das Gesetz sei “menschlich Müll”, konstatierte sie: “Es ist im Grunde ein Armutsförderungsgesetz.” Die Regierung habe offenbar keine Absicht, Armutsbetroffenen zu helfen. Dies gehe zu Lasten von Kranken, Pflegebedürftigen, Familien mit Kindern oder auch Behinderten.

Letztere würden, so befindet Wien, auch verlieren, obwohl die Regierung einen “Bonus” vorgesehen habe. Doch dieser sei eine Kannbestimmung, die Streichung des 13. und 14. Bezugs für Dauerleistungsbezieher – wie eben Menschen mit Behinderung – bringe gemeinsam mit anderen Maßnahme des Gesetzes hingegen einen “Doppelmalus”. Eindringlich abgeraten wurde auch davon, Leistungen für Haftentlassene zu reduzieren. Folgekosten für Justiz und Wohnungslosenhilfe wären unvermeidbar, hieß es.

Wien dürfte am kürzeren Ast sitzen

Wien dürfte es in Sachen Mindestsicherung schwer haben, sich gegen den Bund durchzusetzen, es sei denn, das Gesetz wäre ohnehin verfassungswidrig. Denn würde Wien an seiner derzeitigen Regelung der Mindestsicherung nichts ändern, würde die Kompetenz an den Bund wandern, erläutert Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk auf Anfrage der APA.

Würde wiederum Wien das Gesetz anders vollziehen als vom Bund vorgegeben, dann könnte sich letzterer mit einer Klage an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Wien: Nicht-Umsetzung wäre verfassungswidrig

Auch laut dem Verfassungsexperten Heinz Mayer dürfte Wien seine Position, das Grundsatzgesetz zur Mindestsicherung nicht umsetzen zu wollen, nicht problemlos durchführen können. Ab jenem Zeitpunkt, ab dem die Fristsetzung zur Umsetzung des Grundsatzgesetzes überschritten ist, wäre die aktuelle geltende Fassung in den Bundesländern verfassungswidrig, sagte Mayer zur APA.

Dann könnte ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof auf Prüfung der Verfassungskonformität der Landes-Regelungen durchgeführt werden. Er selbst sei – wie Funk – der Auffassung, dass nach abgelaufener Frist und nicht erfolgter Umsetzung durch ein Bundesland die Kompetenz aber ohnehin automatisch vorübergehend vom Land an den Bund übergeht. Der Bund müsste dann eine Regelung für Wien treffen.

Der Verfassungsgerichtshof vertrete in dieser Frage aber eine andere Position, betonte Mayer: Dieser sieht in einem solchen Fall nur eine Verfassungswidrigkeit, aber keinen automatischen Kompetenz-Übergang.

Auch im Fall, dass Wien eine dem Grundsatzgesetz widersprechende Regelung erlässt, würde eine Verfassungswidrigkeit vorliegen, sagte Mayer. Der Experte betonte auch, dass im Falle eines Antrags auf Prüfung der Verfassungskonformität der Landes-Regelung der VfGH nicht nur die entsprechenden Landesgesetze, sondern das Grundgesetz selbst ebenfalls prüfen könnte.

Scharfe Kritik zum Abschluss der Begutachtung

Am letzten Tag der Begutachtung zur Reform der Mindestsicherung hat es noch einmal heftige Kritik gehagelt. Besonders die Einschränkungen für subsidiär Schutzberechtigte, Kinder sowie bedingt Verurteilte stoßen auf Widerstand. Das Land Niederösterreich wiederum verlangt, dass den Ländern die Mehrkosten durch die Reform abgegolten werden.Personen, die eine bedingte Haftstrafe abzubüßen haben, werden nach den Regierungsplänen künftig nur noch einen Basisbetrag wie Asylwerber erhalten. Die österreichischen Rechtsanwälte sehen das wie übrigens auch der ÖGB verfassungsrechtlich als problematisch an. Zudem werde die Regelung eine “nicht gewollte und abzulehnende kriminalitätsfördernde Wirkung entfalten.” Die Rückfallraten würden steigen, die Kosten für die Justiz via Strafvollzug sich erhöhen.

Mindestsicherung: Warnung vor Anstieg der Kinderarmut

Von einem Anstieg der Kinderarmut geht wiederum der Gewerkschaftsbund aus – nämlich dann, wenn die stark degressiven Kinderzuschläge tatsächlich umgesetzt werden. Insgesamt könne von mehr Armut in Österreich ausgegangen werden. Die katholische “Aktion Leben” merkt an, dass der vorliegende Entwurf besonders die Armut von Kindern und Familien verstärken würde. Vor allem für Mehrkind-Familien seien massive Verschlechterungen zu befürchten.

In diversen Stellungnahmen, unter anderem in jener des Landes Kärnten wird kritisiert, dass statt Mindeststandards für die Leistung Höchstgrenzen eingezogen werden: “Es ist fraglich, wie mit diesen Sätzen ein menschenwürdiges Leben möglich sein kann”, heißt es in dem Schreiben des Landes.

Caritas-Präsident Michael Landau forderte die Regierung auf, ihren Gesetzesentwurf zu überarbeiten. Er warnt, dass zu große Ungleichheit zu sozialen Spannungen führen könne. Explizit abgelehnt werden etwa die Regelungen für subsidiär Schutzberechtigte oder, dass die geplanten Unterschiede in den Kindersätzen zu groß sind.

Kritik an der Mindestsicherung auch von politischen Parteien

Auch die politischen Parteien an sich meldeten sich zu Begutachtungsschluss zu Wort. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker sieht in der Reform nur Stückwerk. Es gebe immer noch keine bundeseinheitliche Regelung und keine Residenzpflicht, womit die Gefahr des Mindestsicherungstourismus aufrecht bleibe. Dass die Regierung darüber hinaus Deutsch zur Voraussetzung mache und gleichzeitig Deutschkurse streiche, sei schlichtweg zynisch.

Die Regierung bekämpfe Arme statt Armut, kritisierte Liste Jetzt-Chefin Maria Stern. Menschen, denen es finanziell am Schlechtesten gehe, werde auch noch das Mindeste gekürzt. Dass man vor allem “Ausländer” treffen wolle, sei eine Legendenbildung der Regierung: “Laut Statistik Austria ist die typische Person, die derzeit Mindestsicherung bezieht, eine erwerbstätige Österreicherin, die durchschnittlich 8,5 Monate ihren Gehalt bzw. ihren Lohn mit der Mindestsicherung ergänzen muss, da sie zu wenig verdient”.

Hartinger-Klein: Klage und Änderungen vorstellbar

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat auf die Ankündigung der Stadt Wien, die Mindestsicherungsreform des Bundes nicht umzusetzen, demonstrativ gelassen reagiert. Man werde sich jetzt in Ruhe die Begutachtungsstellungnahmen ansehen und eine Regierungsvorlage erarbeiten. Darin kann sich die Sozialministerin auch Änderungen vorstellen, wie sie am Rande der Regierungsklausur in Mauerbach zur APA sagte. Auf die heutigen Ankündigungen Wiens angesprochen, meinte sie, “es wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht wird, wir schauen uns das alles in Ruhe an”. Danach werde die Regierung einen Entwurf vorlegen. Sollte Wien diesen nicht umsetzen, sei eine Verfassungsklage seitens des Bundes denkbar, sagte Hartinger-Klein.

(APA/Red)

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