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Mindestsicherung in Vorarlberg "grundsätzlich gut aufgestellt"

Brigitte Eggler-Bargehr, Direktorin Landesrechnungshof.
Brigitte Eggler-Bargehr, Direktorin Landesrechnungshof. ©VOL.AT/Mayer
Der Vollzug der Mindestsicherung ist in Vorarlberg "grundsätzlich gut aufgestellt", Verbesserungsbedarf gibt es aber bei der Überprüfung der finanziellen Situation der Mindestsicherungsbezieher, der Abstimmung der beteiligten Partner, bei den Handlungsanleitungen für die BH-Mitarbeiter und der Datenlage. Diese Ergebnisse seiner Sonderprüfung stellte der Landesrechnungshof am Donnerstag vor.

Bregenz. Die FPÖ hatte 2019 im Vorfeld der Landtagswahl unter Berufung auf die Landesverfassung eine Rechnungshofprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung in Vorarlberg verlangt. Die FPÖ begründete diese Sonderprüfung mit Missständen in anderen Bundesländern bei der Mindestsicherung. Der Landesrechnungshof (LRH) nahm daraufhin den Vollzug in den Jahren 2014 bis 2018 in der Sozialabteilung des Landes sowie in den vier Bezirkshauptmannschaften (BH) in Augenschein. Landesrechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr zeigte sich am Donnerstag bei der Präsentation des Berichts mit dem Funktionieren des Systems grundsätzlich zufrieden, ortete aber auch eine Reihe an Mängeln.

Flüchtlingskrise ließ Ausgaben steigen

Die Ausgaben aus dem Sozialfonds für die Mindestsicherung stiegen von 2014 (27 Mio. Euro) bis 2017 um 60 Prozent auf 42 Mio. Euro an, wohl aufgrund der Flüchtlingsbewegung, sanken dann im Folgejahr auf 35 Mio. Euro für über 15.000 Personen, das entspricht rund 3,8 Prozent der Bevölkerung. 80 Prozent der Mittel wurden für den Rechtsanspruch auf Lebensunterhalt und Wohnen ausgegeben, der Rest betraf Sonderleistungen mit Ermessensspielraum. 60 Prozent der Bezieher waren im erwerbsfähigen Alter, 55 Prozent bezogen im Prüfzeitraum mehr als 24 Monate Mindestsicherung.

Kritik des Rechnungshofs an "Lücken und Ungenauigkeiten"

Hier setzte bereits die Kritik des Rechnungshofs an: Die vorhandene Datenbasis weise aufgrund fehlender Pflichtfelder im IT-System "Lücken und Ungenauigkeiten" auf, die eine Auswertung und damit die Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahme in Hinblick auf eine rasche Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erschwerten. So werde im System nicht auswertbar erfasst, wie viele der Personen aufgrund von Krankheit, Pflege- oder Betreuungsaufgaben gar nicht arbeiten gehen könnten. Das Land weise zudem die Verweildauer in der Mindestsicherung nur auf ein Jahr abgestimmt aus. So sei keine ausreichende Meldung an die Statistik Austria möglich, kritisierte Eggler-Bargehr. Datenerfassung, -umfang und -qualität müssten erhöht werden, zudem sollte das von den Bezirkshauptmannschaften in einheitlichem Vorgehen und durchgehend digital erfolgen. Hier gebe es Auffassungsunterschiede und Verbesserungsbedarf.

Prüfroutinen sind verbesserungswürdig

Ein weiterer Kritikpunkt betraf die laufende Kontrolle der finanziellen Situation der Mindestsicherungsbezieher. Bei Zahlungen gebe es grundsätzlich ein Vier-Augen-Prinzip, hier gebe es nichts zu beanstanden, so Eggler-Bargehr. Doch die Prüfroutinen, die Änderungen in der finanziellen Situation der Bezieher nachverfolgten, seien verbesserungswürdig. So seien die meisten Bescheide zwar auf drei Monate befristet, aber zumindest einmal jährlich sollte ein Kontoauszug des Beziehers verlangt werden, bisher werde das nicht in allen BH so gemacht. Die Schnittstellen mit anderen Partnern, etwa den Gemeinden und dem AMS, funktionierten soweit gut, aber es sei dennoch mehr Abstimmung nötig. Die Personalsituation in den BH beurteilte der LRH als ausreichend.

Anweisungen für Mitarbeiter nicht genau genug

Der LRH beanstandete zudem, dass Handlungsanweisungen für die durchwegs engagierten BH-Mitarbeiter, etwa Richtpreislisten für Haushaltsbedarf, nicht genau genug seien. "Während einzelne Sozialabteilungen Fernsehmöbel, Couchtische oder Staubsauger bewilligten, wurden sie von anderen in der Regel abgelehnt", so die Direktorin. In allen BH gebe es "good practice"-Beispiele in der Kontrolle, diese sollten über eine bessere Abstimmung allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. In einigen Fällen habe man auch Bearbeitungsfehler entdeckt, die bereits saniert wurden, so bescherte ein Tippfehler einem Mindestsicherungsbezieher um rund 7.000 Euro mehr Geld. Die Fachaufsicht und Koordination durch die Sozialabteilung des Landes hielt der Landesrechnungshof ebenfalls für ausbaufähig, diese sollte zwingend einmal jährlich durchgeführt werden.

Neos: "Wichtiger Impulsgeber"

Für den NEOS-Landtagsabgeordneten Johannes Gasser ist der Bericht ein wichtiger Impulsgeber für die Verhandlungen zum neuen Sozialhilfegesetz im Herbst. "Die neue Sozialhilfe muss auch eine vorausschauende Wirkung haben. Im Fokus müssen die Menschen stehen, bei denen es realistisch ist, diese auch in den Arbeitsprozess zu bringen. Gerade bei Familien muss das stärker in den Fokus rücken. Eine rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist der beste Ansatz um Familien langfristig vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu schützen. Dafür muss man aber auch wissen, wie das funktioniert", nimmt Johannes Gasser abschließend Bezug auf die mangelhafte Datenbasis. "Schon im letzten Sozialausschuss habe ich auf die unzureichende Aussagekraft der Daten im Tätigkeitsbericht des Sozialfonds hingewiesen. Genau das ist aber nötig, um evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen."

FPÖ kritisiert Anteil an Nicht-Österreichern

FPÖ-Landesobmann Christof Bitschi sieht durch den Prüfbericht seine Kritik an der Vorarlberger Mindestsicherung bestätigt. "Wenn mittlerweile fast 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher Nicht-Österreicher sind, dann zeigt das eindeutig, wie falsch die Ausgestaltung der schwarz-grünen Mindestsicherung ist. Dieses ungerechte System muss endlich geändert und die Zuwanderung in unser Sozialsystem gestoppt werden", spricht Bitschi Klartext. Weiters fordert Bitschi von Soziallandesrätin Wiesflecker die "restlose Aufklärung über die im Prüfbericht aufgezeigten Mängel". "Nachdem bereits zwei Berichte des Landesrechnungshofes Vorarlberg im Bereich der politischen Steuerung und des Controllings im Sozialressort von Grünen-Landesrätin Wiesflecker erhebliche Mängel aufgezeigt haben, legt nun auch der aktuell vorliegende Prüfbericht über die Mindestsicherung die Defizite in diesem Bereich deutlich offen", so Bitschi.

Landesrätin: "Prüfbericht des LRH stellt gutes Zeugnis aus"

"Es war eine große Herausforderung in den Sozialabteilungen, den Zuwachs an Anträgen abzuarbeiten. Im Wesentlichen ist das von den Mitarbeitenden korrekt und gut erledigt worden, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken", sagt Landesrätin Wiesflecker. Die Zahl der Mitarbeitenden hat im Prüfzeitraum ebenfalls deutlich zugenommen, auch deren Einarbeitung in die komplexe Materie wurde gut bewältigt.

Der Landes-Rechnungshof analysierte im genannten Zeitraum 100 Fälle, die bereits bei der Auswahl als risikoorientiert eingestuft wurden, und stellte dabei ein weitgehend einheitliches Vorgehen in allen Bezirkshauptmannschaften fest. „Es ist die Stärke des Vorarlberger Mindestsicherungsmodells, dass es auf den Einzelfall ausgelegt ist“, erklärt Landesrätin Wiesflecker. So könne jede einzelne Situation bewertet und entsprechend reagiert werden, dies betreffe insbesondere das Gewähren von Sonderbedarfen. „Die verschiedenen Lebenslagen der Menschen können nicht ausschließlich nach standardisierten Kriterien beurteilt werden. Neben der korrekten gesetzlichen Abarbeitung müssen gerade im Sozialbereich gewisse Spielräume offen bleiben, um individuell angemessen und richtig unterstützen zu können“, so Wiesflecker.

"Gelingt uns gut, die Menschen rasch zu integrieren"

In den Jahren 2014 bis 2018 wurden durchschnittlich pro Jahr ca. 15.000 Menschen unterstützt. Am meisten waren es im Jahr 2017 mit 16.350 Personen, davon waren mehr als ein Drittel unter 15 Jahre. Der erfreuliche Rückgang im Jahr 2018 ist auf gute Arbeitsprojekte und Integrationsmaßnahmen zurückzuführen. „Wie man sieht, gelingt es uns sehr gut, die Menschen rasch in das Erwerbsleben zu integrieren“, sagt Wiesflecker.

Ab 1. Jänner 2021 wird nach Beschlussfassung durch den Landtag das Ausführungsgesetz zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in Kraft treten und das bisherige Mindestsicherungsgesetz ersetzen. „Wir werden bei der Umsetzung selbstverständlich die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofes nach Möglichkeit berücksichtigen“, betont Landesrätin Wiesflecker abschließend.

(Red./APA)

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