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Mindestens vier Jahre Haft in EU für Finanzmarktbetrüger

Finanzmarktbetrüger: Europaparlament beschloss schärfere Strafen
Finanzmarktbetrüger: Europaparlament beschloss schärfere Strafen ©EPA (Themenbild)
Insiderhändler und Finanzmarktbetrüger müssen künftig mit europaweiten Haftstrafen von mindestens vier Jahren rechnen.

Das Europaparlament in Straßburg verabschiedete am Dienstag härtere Strafen für Marktmissbrauch wie Insiderhandel, Zins- und Marktmanipulation und die unerlaubte Weitergabe von Informationen.

Die neuen Vorschriften müssen von dem EU-Ministerrat noch formell angenommen werden. Die Richter in allen EU-Staaten sind dann dazu verpflichtet, Höchststrafen mit nicht weniger als vier Jahren Haft für die schwerwiegendste Art von Insiderhandel oder Marktmanipulation zu verhängen, und mit nicht weniger als zwei Jahren Haft für die rechtswidrige Weitergabe von Informationen.

“Mit der heutigen Abstimmung haben wir unser Vorhaben, die Gerichte in der EU in die Lage zu versetzen, Marktmissbrauch zu stoppen, einen großen Schritt vorangebracht”, sagte die sozialdemokratische britische Berichterstatterin Arlene McCarthy. “Der Libor-Skandal ist wohl nicht der letzte seiner Art, denn wir hören bereits von Marktmanipulationen auf den Öl-, Gas- und Devisenmärkten.”

Gerade im Bereich der Marktmanipulation wären nationale Gesetze nicht mehr ausreichend, sagte die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner. Nicht nur Einzelpersonen würden von der neuen EU-Richtlinie umfasst, auch juristische Personen müssten mit entsprechend harten Sanktionen rechnen. (APA)

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