Christiansens Firma TV21 habe Berufung gegen das Urteil eingelegt, teilte die Pressestelle des Berliner Kammergerichts am Donnerstag mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der “Bild”- Zeitung. Sollte das Gericht die Berufung zulassen, könnte es nach Angaben des Gerichts noch in diesem Jahr zu einem neuen Prozess kommen. Christiansen und Baltz waren von 1994 bis 2003 verheiratet.
Das Berliner Landgericht hatte die Produktionsfirma TV21 Mitte Dezember dazu verurteilt, rund 1,1 Millionen Euro Honorare plus Zinsen an die Baltz-Firma Medienkontor nachzuzahlen. Hintergrund der Klage waren umstrittene Leistungen für die ARD-Talkshow “Sabine Christiansen”. Christiansens Unternehmen hatte in einer Gegenklage 700 000 Euro für nicht erbrachte Leistungen von Medienkontor eingefordert. Diese Klage wies das Landgericht ab.
Mit der Berufung geht Christiansen (50) nun in die zweite Instanz. Eine Berufungsbegründung liege allerdings noch nicht vor, hieß es beim Kammergericht. Im ersten Verfahren hatte Christiansens Unternehmen bemängelt, Medienkontor habe Leistungen nicht erbracht. Aus diesem Grund habe die Firma einen Teil der Honorare für die Jahre 2003 bis zum Ende der Talkshow im Juni 2007 nicht gezahlt.
Das Landgericht urteilte, dass zwar bestimmte Leistungen tatsächlich nicht erbracht worden seien. Das Gericht ging jedoch von einem Pauschalvertrag aus, bei dem die weggefallenen Leistungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen nicht derart ins Gewicht fallen, dass Kürzungen berechtigt seien. Das Preis-Leistungs-Verhältnis sei nicht gestört gewesen, so der zuständige Richter.
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