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Millionen-Kartellstrafe für Tchibo, Melitta und Dallmayr

Das deutsche Bundeskartellamt hat eine hohe Millionenstrafe gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.

Die drei Kaffee-Röster und insgesamt sechs ihrer Manager müssten ein Bußgeld von rund 160 Mio. Euro zahlen, teilte das Bundeskartellamt am Montag in Bonn mit. Die drei Unternehmen hätten mindestens seit Anfang 2000 bis zu einer Durchsuchung im Sommer 2008 Preiserhöhungen untereinander abgesprochen. Alleine zwischen 2003 und 2008 habe es insgesamt fünf Preiserhöhungen gegeben, die bis auf eine Ausnahme auch bei den Verbrauchern hätten durchgesetzt werden können.

Die Absprachen hätten sich “unmittelbar zulasten der Endverbraucher” ausgewirkt, erklärte das Bundeskartellamt. Der Lebensmitteleinzelhandel habe die höheren Einkaufspreise direkt an die Verbraucher weitergegeben. So hätten allein zwei Preiserhöhungen im Winter 2004 und Frühjahr 2005 zu einem Anstieg der Endverbraucherpreise von durchschnittlich einem Euro für ein halbes Kilo Kaffee geführt. Für die Absprachen hätten die drei Kaffee-Röster einen sogenannten Gesprächskreis eingerichtet, in dem Geschäftsführer und Vertriebsleiter die Preise abgestimmt hätten. Dabei sei es vor allem um die Preise für Filterkaffee, Bohnen, Espresso und Kaffee-Pads gegangen.

Die Geldbußen seien noch nicht rechtskräftig, teilten die Kartellwächter mit. Bei der Behörde liefen Verfahren gegen zahlreiche weitere Kaffee-Röster wegen des Verdachts auf Preisabsprachen für den Verkauf von Kaffee an die Gastronomie und andere Großabnehmer. Dabei gehe es unter anderem um Preisabsprachen für Cappuccino.

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