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Mildes Urteil gegen Red Bull-Erpresser: Drei Jahre teilbedingt

Der Erpresser beim Prozess
Der Erpresser beim Prozess ©APA
Mit einem milden Urteil hat Mittwochnachmittag der Prozess gegen den Red Bull-Erpresser geendet: Der Schöffensenat verurteilte den 47-jährigen Niederösterreicher wegen versuchter schwerer Erpressung zu drei Jahren Haft, davon werden zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt (drei Jahre Probezeit).
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Zusätzlich zu diesem Urteil muss sich der verurteilte Red Bull-Erpresser einer Alkohol-Therapie unterziehen. Die Untersuchungshaft wird dem Kaufmann angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Milderungsgründe für Red Bull-Erpresser

“Es bedarf keiner großen Strafe mehr, um die österreichische Bevölkerung von einer ähnlichen Straftat abzuhalten. Es hat sich gezeigt, Verbrechen lohnt sich nicht”, begründete Richter Philipp Nill den milden Spruch.

Als Milderungsgründe nannte er das Geständnis, die Unbescholtenheit und dass es beim Versuch geblieben sei. Erschwerend seien hingegen der lange Tatzeitraum und die Tatsache, dass es bei zwei Unternehmen versucht worden sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch die Verteidigung eine Erklärung abgaben. Sie erbaten sich Bedenkzeit.

Beim Prozess in Salzburg

Der dreifache Familienvater gab vor dem Richter zu, seit Jänner 2013 in mehreren Briefen, E-Mails und SMS von Red Bull 3,6 Millionen Euro gefordert zu haben. Sollte er das Geld nicht bekommen, drohte er, die Verschlüsse von Getränke-Dosen mit Fäkalkeimen und Hepatitis-Viren zu kontaminieren oder die Dosen mit ätzender Säure zu versetzen.

Als Erpressungsopfer wählte er den Salzburger Konzern, “weil es denen nicht wehtut. Eigentlich habe ich großen Respekt vor dem, was der Herr Mateschitz aufgebaut hat. Und ich trinke selber sehr gerne Red Bull.” Den hohen Betrag begründete der 47-Jährige damit, dass er ernst genommen werden wollte. “Eigentlich hätten mir schon 250.000 Euro gereicht.”

Erpresser behauptete Vergiftung

Da der Konzern zunächst nicht auf die Schreiben des Mannes reagierte, verschärfte er seine Drohungen zusehends und nannte schließlich ganz konkrete Filialen, in denen vermeintlich Dosen von ihm “vergiftet” wurden. Red Bull ließ in der Folge mehrfach den Bestand von Geschäften räumen oder aufkaufen und schickte insgesamt 4.000 Dosen zur Kontrolle ins Labor. Dort stellte sich allerdings heraus, dass alle Proben in Ordnung waren. “Trotzdem haben wir die Drohungen sehr ernst genommen”, so ein Mitarbeiter des Krisenstabs des Unternehmens am Mittwoch vor Gericht.

Weil sich der Konzern trotz mehrfacher Droh-Schreiben zunächst nicht beim Erpresser meldete, versuchte der Angeklagte im März auch sein kriminelles Glück beim niederösterreichischen Süßwaren- und Tiernahrungsmittelhersteller Mars Austria. Er drohte damit, Tierfutter zu vergiften, und forderte 250.000 Euro. Seine Drohung untermauerte er mit einer Packung Katzenfutter, die er zuvor unter anderem mit einem ungiftigen WC-Reiniger kontaminiert hatte.

600.000 Euro statt 3,5 Mio

Weil aber kurz darauf Red Bull erstmals Kontakt mit ihm aufnahm, verfolgte er die Pläne gegenüber Mars nicht mehr weiter. In zunehmend chaotischer Kommunikation – vor allem mit einem von der Versicherung von Red Bull eingeschalteten Vermittler – gab sich der Angeklagte schließlich mit eine Zahlung von 600.000 Euro zufrieden. Bei der nicht minder turbulenten Geldübergabe am 10. April – der Erpresser führte in einer Art Schnitzeljagd den Boten mehrere Stunden lang durch Wien und Umgebung – klickten aber schließlich die Handschellen.

Als Motiv für die Tat nannte der schwer alkoholabhängige Angeklagte – er trank teilweise drei bis fünf Flaschen Wein am Tag – seine zunehmenden Zukunftsängste. Die Geschäfte seien immer schlechter gelaufen, dazu habe er gelesen, wie teuer es sei, seine beiden kleinen Töchter (zwei und vier Jahre alt) aufzuziehen. “Von der ersten Windel bis zum Ende des Studiums muss man mit 150.000 bis 200.000 Euro rechnen.” Zudem habe die ältere Tochter (24) heiraten wollen, was den Mann finanziell weiter unter Druck setzte. Außerdem drohte seine Frau, mit den kleinen Kindern zurück in ihre südamerikanische Heimat zu gehen.

“Gehörige kriminelle Energie”

Laut Staatsanwalt ging der Täter allerdings mit gehöriger krimineller Energie vor. Um eine internationale Organisation vorzutäuschen, verfasste der 47-Jährige das erste Droh-Schreiben in englischer Sprache und nannte sich “GrupoNymus”. Er wechselte mehrfach SIM-Karten von Handys, nutze einen Billigflug nach Berlin, um einmal von einer dortigen Telefonzelle anzurufen.

“Sie sind durchaus professionell vorgegangen”, konstatierte der Staatsanwalt dem Beschuldigten. “Das habe ich aus dem Fernsehen”, so der Angeklagte. Die Idee zu einer Geldübergabe habe er etwa aus einem Tatort bekommen.

“Subjektive Verzweiflung” beim Erpresser

Sein Verteidiger Christoph Hirsch meinte: “Ein gewisses CSI-Wissen darf heute schon angenommen und ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden.” Der Schuldenberg des Mannes sei mit rund 10.000 Euro gar nicht so groß gewesen. Sein Mandant habe sich Sorgen gemacht, wie er die geplante Hochzeit seiner Tochter und Geschenke für Weihnachten finanzieren könne. “Er hat schwärzer gemalt, als es eigentlich ausgeschaut hat”, so Hirsch, der von einer “zusammenfantasierten, subjektiven Verzweiflung” sprach.
(apa/red)

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