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Milde für Motorradfahrer nach Unfall auf Radweg

Der Motorradfahrer verletzte einen Radfahrer.
Der Motorradfahrer verletzte einen Radfahrer. ©APA/Symbolbild
Radfahrer verletzt – Landesverwaltungsgericht verringerte Führerscheinentzug für Biker auf drei Monate. Staatsanwaltschaft stellte Verfahren mit Diversion ein.

Von Seff Dünser/NEUE

Der Motorradlenker war verbotenerweise auf einem Radweg unterwegs. Dort fuhr er mit seinem Harley-Davidson-Motorrad einen stehenden Radfahrer an. Der zwölfjährige Radler kam bei dem Unfall mit einer Wadenbeinprellung und damit mit einer leichten Verletzung davon. Nach dem Unfall blieb der Motorradlenker nur kurz stehen und fuhr dann davon.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch verzichtete auf eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und Imstichlassen eines Verletzten. Die Strafverfolgungsbehörde stellte das Verfahren mit einer Diversion ein. Über die Höhe der Geldbuße ist nichts bekannt. Für die begangenen Verwaltungsübertretungen verhängte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch über den Beschuldigten eine Geldstrafe von 1028 Euro. Dagegen wurde Beschwerde erhoben. Dazu ist das Verfahren noch anhängig.

Dauer des Führerscheinentzugs verringert

Die BH setzte darüber hinaus die Dauer des Führerscheinentzugs mit sechs Monaten fest. Weil der Motorradfahrer unter besonders gefährlichen Verhältnissen mit besonderer Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr unterwegs gewesen sei. Dafür beträgt nach dem Führerscheingesetz die Mindestentzugsdauer sechs Monate.

Der dagegen erhobenen Beschwerde gab nun das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg teilweise Folge. Die Bregenzer Richterin verringerte die Dauer der Führerscheinabnahme um die Hälfte auf drei Monate. Demnach würde der Motorradfahrer in der kommenden Woche seinen Führerschein wieder zurückerhalten. Allerdings könnte die BH die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts noch mit einer außerordentlichen Revision am Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpfen.

Aus Sicht des Landesverwaltungsgerichts lagen bei dem Vorfall keine besonders gefährlichen Verhältnisse und keine besondere Rücksichtslosigkeit vor. Denn der Motorradfahrer sei auf dem Radweg langsam gefahren, nur wenig schneller als mit Schritttempo. Zudem sei der Radfahrer nur leicht verletzt worden.

Irrtümlich

Der Motorradlenker gab an, er sei irrtümlich auf dem Radweg gefahren. Er habe beim Vorbeifahren an stehenden Radfahrern den hinter einer Frau stehenden jungen Radfahrer übersehen. Er sei davon ausgegangen, dass der Bub nicht verletzt worden sei. Deshalb sei er nur kurz stehen geblieben und dann weitergefahren. Er habe am Vormittag an der Beerdigung eines guten Kollegen teilgenommen, gab der Motorradfahrer zu Protokoll. Er sei ein wenig durch den Wind gewesen und habe mit dem Motorrad auf andere Gedanken kommen wollen.

(Red.)

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