Mieterin bekommt 4.000 Euro zurück

Eine junge Vorarlbergerin stand vor einer unerwarteten finanziellen Belastung, als ihre Vermieterin sie aufforderte, nahezu 500 Euro an Betriebskosten nachzuzahlen. Die Mieterin suchte daraufhin Hilfe bei der Arbeiterkammer.
Intransparente Mietvertragsklauseln
Bei der Prüfung des Mietvertrags wurde festgestellt, dass die Passagen zu den Betriebskosten nicht eindeutig waren. Die intransparent formulierten Klauseln wurden somit als unwirksam erachtet. Dies entband die Mieterin nicht nur von der aktuellen Nachforderung, sondern berechtigte sie auch, die bereits geleisteten Zahlungen seit Beginn ihres Mietverhältnisses im Jahr 2021 zurückzufordern.
Keine Reaktion der Vermieterin
Trotz mehrfacher Versuche, die Situation gütlich zu klären, reagierte die Vermieterin nicht auf die Kontaktaufnahmen. Dies führte letztlich dazu, dass die Arbeiterkammer einen Rechtsanwalt einschaltete, um die Rückzahlungen gerichtlich durchzusetzen. Der jungen Frau konnte schließlich geholfen werden, statt 500 Euro zu zahlen, 4.000 Euro zurückzuerhalten.
(VOL.AT)
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