60 m2 großen Mietwohnungen aufgeteilt, nicht aber auch auf dessen von derselben Wärmepumpe gespeiste Eigenheim mit 150 m2 Wohnfläche, das sich direkt daneben befindet. Die Uneinsichtigkeit des Schwiegersohns, der seine „Rechenfehler“ nach der diesbezüglichen Konfrontation mit einem der Mieter nicht eingestehen wollte, endete nun vor dem Bezirksgericht Bregenz – vorerst „nur“ in Form eines Zivilprozesses.
Ein beeideter Sachverständiger bestätigte die Ungereimtheiten bei der Heizkostenabrechnung, weshalb die Richterin der Klage des ehemaligen Mieters nach drei Tagsatzungen Recht gab. Auf den Vermieter beziehungsweise dessen Schwiegersohn kommen jetzt anstelle der vom früheren Mieter bei dessen Auszug eingeforderten 500 Euro Rückzahlung Gesamtkosten (Gericht, Anwälte, Sachverständiger) von mehreren tausend Euro zu. Wahrscheinlich hat sich der Beklagte auch noch mit einer strafrechtlichen Verfolgung dieser Angelegenheit wegen Betrugs auseinanderzusetzen. Darüber wird die Staatsanwaltschaft, an die der Fall weitergeleitet wurde, entscheiden.
Ein Tipp an alle Mieter: Lassen Sie sich bei der Betriebskostenabrechnung immer Originalrechnungen zeigen und nicht – wie in obigem Fall – vom Vermieter selbst willkürlich erstellte EXCEL-Tabellen.
Hinweis der Redaktion zu dem verpixelten Bild:
Bei dem Bild handelt es sich um ein Symbolfoto. Der Bericht hat weder etwas mit der Firma Siemens noch mit der Firma Geser Heiztechnik zu tun.
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