Wer einen Gleitzeitvertrag hat, bekommt Zuschläge für Überstunden nur, wenn sie vom Chef angeordnet wurden. Wer ohne Anordnung elf oder zwölf Stunden am Tag oder über 50 Stunden in der Woche arbeitet, bekommt keine Zuschläge, stellt die Bundessparte Industrie klar.
Wird die Anordnung zur Mehrarbeit innerhalb der Normalarbeitszeit getroffen, so gebührt – wie bisher – für die 9. und 10. Arbeitsstunde ein Zuschlag von 50 Prozent und für die 11. und 12. Überstunde ein Zuschlag von 100 Prozent. Hat jemand hingegen schon ohne Anordnung zehn Stunden gearbeitet und wird dann aufgefordert noch eine elfte und zwölfte Stunde weiterzumachen, sind für diese beiden Stunden 50 Prozent Zuschlag fällig. Für die 51. – 60. Arbeitsstunde gibt es im Rahmen der Gleitzeit niemals 100 Prozent Zuschlag.
(APA/Red)
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