Sein Anwalt Peter Philipp bestätigte am Mittwochnachmittag im Gespräch mit der APA einen entsprechenden Bericht in der aktuellen Ausgabe der Info-Illustrierten News. Demnach warf der Bursche am 7. Dezember 2004 einer Mitschülerin eine Getränkeflasche gegen den Kopf, worauf das Mädchen mit einer Platzwunde über dem rechten Auge im Spital versorgt werden musste. Er behauptete, er habe die Flasche nur zurück geschossen.
Die Justiz sah von einer gerichtlichen Verfolgung ab, die Anzeige wurde seitens der Staatsanwaltschaft zurückgelegt. Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist vorgesehen, dass dies in Jugendstrafsachen dann geschehen kann, wenn die Tat mit nicht mehr als fünf Jahren Haft bedroht ist und andere Maßnahmen ausreichend erscheinen, um den Verdächtigen von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.
Steine auf fahrende Autos geworfen
Die Anklagebehörde hielt das für angemessen, der 15-Jährige wurde neuerlich vom Pflegschaftsgericht belehrt. Laut News soll nämlich erst einige Wochen vorher eine derartige Belehrung erfolgt sein, nachdem der Schüler am 5. Oktober 2004 beim Wiener Ostbahnhof Steine auf fahrende Autos geworfen und ein Fahrzeug derart schwer getroffen hatte, dass er vorübergehend festgenommen wurde.
Im Polizeiverhör soll der damals 14-Jährige News zufolge erklärt haben: Ich hab schon gewusst, dass jemand zu Schaden kommen könnte. Das war mir aber eigentlich egal. In der betreffenden Schule sei das Sündenregister des Burschen nicht bekannt gewesen, betont News. Aus Datenschutzgründen wurden die Informationen nicht an die Direktion weiter geleitet.
Mitschüler widersprechen dem Täter
Bisher sind vier Mitschüler von der U-Richterin befragt worden. Sie haben – teilweise sehr deutlich – der Version des Verdächtigen widersprochen, er sei vom späteren Opfer angegriffen worden, habe keine Luft mehr bekommen und dann zugestochen.
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