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Mesnerin verklagt katholische Pfarre

Ungewöhnlicher Prozess am Landesgericht
Ungewöhnlicher Prozess am Landesgericht ©Bidlerbox
Ordensschwester führt Arbeitsprozess gegen früheren Arbeitgeber, weil sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden sei.

Ein ungewöhnliches Gerichtsverfahren hat ges­tern in Feldkirch begonnen. Klägerin in dem von Richterin Feyza Karagüzel geführten Arbeitsprozess am Landesgericht ist eine katholische Ordensschwester. Beklagte Partei ist eine katholische Pfarre aus dem Bezirk Bregenz. Die Klos­terschwester war für die Pfarre jahrelang tätig, vor allem als Mesnerin in der Kirche. Nun hat die Messdienerin am Arbeitsgericht ihren ehemaligen Arbeitgeber verklagt. Die Klägerin sorgt sich um ihre Pension. Aus ihrer Sicht sind die Zuständigen der Pfarre mitverantwortlich für ihre kleine Rente. Denn sie sei vom Arbeitgeber bei der Vorarl­berger Gebietskrankenkasse gar nicht angemeldet worden, wird in der Klagsschrift bemängelt.

Der beklagte Arbeitgeber habe beim Sozialversicherungsträger keine Beiträge zur Pensionsversicherung seiner Mandantin einbezahlt, sagt Klagsvertreter German Bertsch. Seine Mandantin habe deshalb einen Pensionsschaden erlitten, für den die beklagte Partei aufzukommen habe.

Als Schadenersatz fordert die klagende Partei allerdings noch keine konkreten finanziellen Leistungen von der beklagten Partei. Stattdessen wird mit der Klage die gerichtliche Feststellung beantragt, dass die Pfarre für Schäden aus nicht einbezahlten Beiträgen zur Pensionsversicherung zu haften habe.

Werkvertrag

Die Ordens­schwes­ter, so ihr Anwalt Bertsch, sei von der Pfarre nur mit einem Werkvertrag beschäftigt worden. Stattdessen hätte sie – seiner Meinung nach – mit einem Dienstvertrag angestellt werden müssen. Mit dem Werkvertrag habe sich die Pfarre auf Kosten seiner Mandantin Sozialabgaben erspart.

Beklagtenvertreterin Ingrid Neyer hat als Anwältin der Pfarre die Vorwürfe der klagenden Partei zurückgewiesen. Demnach sei es nicht die Aufgabe der Pfarre gewesen, die Klägerin bei der Sozialversicherung anzumelden. Denn es habe einen Werkvertrag zwischen der geistlichen Schwester und der Pfarre gegeben. Daneben habe die Schwester gleichzeitig noch andere Dienstverhältnisse ge­habt. Deshalb hätte sie selbst dafür Sorge tragen müssen, sich sozialrechtlich zu versichern, argumentierte die Gegenseite. Im Übrigen seien die geltend gemachten Ansprüche verjährt.

Vor der Einbringung der Klage hatte Klagsvertreter Bertsch die Pfarre und die Diözese Feldkirch vergeblich dazu aufgefordert, an einer Lösung der pensionsrechtlichen Probleme der Klos­terschwester mitzuwirken. Der Rechtsanwalt war übrigens als Student selbst Mesner gewesen, ehrenamtlich in Damüls.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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