Diese entscheiden am Donnerstag über eine neue Beschwerde der einstigen Galionsfigur der “Orangenen Revolution” in Kiew.
Umstrittenes Gasgeschäft
Dabei geht es um ihre Verurteilung zu sieben Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs im Herbst 2011 und um ihre Haftbedingungen im Gefängnis der ostukrainischen Stadt Charkiw. Timoschenko war im Jahr 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Konkret ging es um ein umstrittenes Gasgeschäft mit Russland in ihrer Zeit als Regierungschefin.
Nach Ansicht Timoschenkos, die im vergangenen Februar in Folge der politischen Umwälzungen in ihrem Land auf freien Fuß kam, war das Verfahren gegen sie politisch motiviert. Damit sei gegen ihr Recht auf einen fairen und unparteiischen Prozess verstoßen worden. Außerdem klagt die 54-Jährige in Straßburg wegen der Umstände, unter denen sie zweieinhalb Jahre inhaftiert war.
Verstoß gegen Schutz des Privatlebens
Die erbitterte Widersacherin des im Februar 2014 durch die Maidan-Proteste gestürzten Ex-Staatschefs Viktor Janukowitsch wirft den ukrainischen Behörden unter anderem vor, mehrere Video-Aufnahmen aus dem Gefängnis sowie ein Telefonat mit ihrem Mann ohne ihr Wissen im Internet veröffentlicht zu haben. Damit sei gegen ihr Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen worden.
“Ein Kugel in den Kopf schießen”
Der veröffentlichte Mitschnitt eines Telefonats hatte der lange Zeit vom Westen unterstützten Politikern kurz nach ihrer Haftentlassung Kritik auch in Deutschland eingebracht. Darin sagte Timoschenko offenbar mit Blick auf den russischen Staatschef Wladimir Putin, sie sei “bereit, eine Maschinenpistole zu nehmen und diesem Dreckskerl eine Kugel in den Kopf zu schießen”. Im Mai 2014 trat Timoschenko für die Vaterlandspartei bei der ukrainischen Präsidentschaftswahl an, landete aber weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz hinter dem ebenfalls prowestlichen Unternehmer Petro Poroschenko.
“Ungesetzlich und willkürlich”
In einer ersten Beschwerde vor dem Straßburger Gerichtshof hatte Timoschenko unter anderem über ihre Haftbedingungen geklagt und der früheren ukrainischen Regierung Misshandlungen vorgeworfen. Diese Vorwürfe wies der Straßburger Gerichtshof im April 2013 zurück. Zugleich rügte er aber die im August 2011 gegen die Politikerin verhängte Untersuchungshaft als “ungesetzlich und willkürlich”. Timoschenko blieb zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor sie im Oktober 2011 in dem umstrittenen Verfahren verurteilt wurde.
Schmerzensgeld
Sollte der Straßburger Gerichtshof zu dem Entschluss kommen, der Prozess sei politisch motiviert und unfair gewesen, könnte Kiew zur Zahlung von Schmerzensgeld an Timoschenko verurteilt werden. Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichtshofs ist derzeit in Straßburg noch eine dritte Beschwerde der Politikerin anhängig. Über deren Inhalt will sich der Gerichtshof demnach aber erst zu einem späteren Termin äußern. (APA)
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