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Menschenrecht trotz Abschiebung gewahrt

Die Freiheitsstrafen beliefen sich auf insgesamt 29 Monate Haft
Die Freiheitsstrafen beliefen sich auf insgesamt 29 Monate Haft ©Bilderbox
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, dass Ausweisung eines vorbestraften Kosovaren zulässig war.

Mit seiner Beschwerde gegen die Republik Österreich hat der Familienvater, der lange in Vorarlberg gelebt hat, keinen Erfolg gehabt. Denn Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bestätigten wegen der neun Vorstrafen in Österreich nachträglich die Zulässigkeit der Aberkennung der befristeten Aufenthaltsberechtigung mit subsidiärem Schutz und der Abschiebung des Kosovaren in den Kosovo.

Dadurch sei der 44-Jährige, der zusammen mit seiner Frau und drei Kindern im Bezirk Dornbirn gewohnt hat, in seinem Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht auf unvertretbare Weise verletzt worden, entschieden die Richter. Das Interesse des Staates an der öffentlichen Sicherheit überwiege die privaten Interessen des gut integrierten Fremden am Zusammenleben mit seiner Familie in Vorarlberg.

Die Menschenrechtsrichter hielten es für besonders bemerkenswert, dass der Ausländer in Österreich weitere Straftaten begangen habe, nachdem 2007 ein Aufenthaltsverbot, das wegen des damals noch aufrechten subsidiären Schutzes nicht vollziehbar gewesen sei, verhängt worden sei. Ihm müsse bewusst gewesen sein, dass sein Aufenthalt in Österreich unsicher gewesen sei und weitere Verurteilungen zu seiner Abschiebung führen würden. Seine letzte Verurteilung sei dennoch nach der 2010 wegen der verbesserten Sicherheitslage im Kosovo vorgenommenen Aberkennung seines subsidiären Schutzes und nur rund fünf Monate vor seiner 2013 durchgeführten Abschiebung erfolgt. Die andauernde Straffälligkeit zeige seine gleichgültige Haltung gegenüber der österreichischen Rechtsordnung.

Zwischen 2003 und 2012 wurde der 1974 geborene Mann in Österreich neun Mal wegen Gewalt-, Eigentums- und Drogendelikten zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. Die Freiheitsstrafen beliefen sich auf insgesamt 29 Monate Haft.

Dem aus dem Kosovo stammenden Südosteuropäer war 1998 gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter subsidiärer Schutz in Österreich gewährt worden. Mittlerweile hat er vier Kinder, wovon eines ein außereheliches ist, das ebenfalls in Österreich lebt. Seine Gattin und seine Kinder haben sich dazu entschieden, ohne ihn weiterhin in Vorarlberg zu leben.

Selbst verursacht

Die Störung seines Familienlebens, die der abgeschobene Kosovare den österreichischen Behörden vorwirft, habe er selbst verursacht, indem er wiederholt zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sei, merkten die Straßburger Richter an.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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