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Menschen im Gitterbett?

Röthis - Die IfS-Bewohnervertretung muss benachrichtigt werden, wenn in Pflegeheimen, in einer Behinderteneinrichtung oder im Krankenhaus eine freiheitsbeschränkende Maßnahme angeordnet wird.

Stürze sind eines der größten Lebensrisiken im Alter. Knochenbrüche am Oberschenkel bedeuten oft Pflegebedürftigkeit bis ans Lebensende. Die Angst vor solchen Sturzverletzungen ist auch der häufigste Grund für Freiheitsbeschränkungen an älteren Menschen mit Demenz in Heimen und im Krankenhaus. „Konsequente Sturzprävention ist vielfach auch ohne Freiheitsbeschränkungen möglich“, betont Dr. Herbert Spiess, Leiter der IfS-Bewohnervertretung.

Maßnahmen, die einen Menschen in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, sind beispielsweise Bettgitter, Gurte zum Anbinden, versperrte Türen, beruhigende Medikamente oder auch körperliches Festhalten. „Gemeinsam mit dem Betreuungsteam suchen wir im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eine Lösung, die mit der Würde des Betroffenen vereinbar ist“, so Herbert Spiess. Niedrigpflegebetten, Alarm- und Sturzmatten sind nur drei Beispiele für alternative Hilfsmittel, die dem Betroffenen mehr Bewegungsfreiheit ermöglichen. Die verantwortlichen Pflege- und Betreuungspersonen, EinrichtungsleiterInnen, ÄrztInnen, Sachverständige und Angehörige werden in den Einzelfällen mit einbezogen.

Die Kernaufgabe der 3 BewohnervertreterInnen beim Institut für Sozialdienste ist die rechtliche Vertretung der Betroffenen. Als erstes überprüft die IfS-Bewohnervertretung dabei die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen. Ist beispielsweise eine ernste und erhebliche Gefährdung von Leben und Gesundheit gegeben? Gäbe es schonendere Alternativen? Die formellen Voraussetzungen, wie die Einhaltung der fachgemäßen Standards und die Anordnung durch einen Arzt, werden ebenfalls überprüft. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und kann keine gemeinsame Lösung gefunden werden, vertritt die IfS-Bewohnervertretung auch in gerichtlichen Verfahren, in denen die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen geprüft wird.

Im Jahr 2008 hat die IfS-Bewohnervertretung 750 Personen in Alters- und Pflegeheimen vertreten. 478 Betroffene in Krankenanstalten und 67 Personen in Behinderteneinrichtungen wurden ebenfalls von der IfS-Bewohnervertretung betreut. Die Dienste der unabhängigen IfS-Bewohnervertretung sind kostenlos. „Ziel ist es auch, eine Schärfung des Bewusstseins für sanfte Alternativen beim Betreuungsteam, bei den Angehörigen und in der Gesellschaft zu fördern“, so Herbert Spiess abschließend.

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