Die Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich geeinigt. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten - ähnlich der Patientenverfügung. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein. Begleitend kommt ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.
Was spricht gegen die Sterbehilfe?
Walter Schmolly stehe der neuen gesetzlichen Regelung etwas skeptsich gegenüber. Er spreche nicht von Kritik, sondern von einer besorgten Grundstimmung. Man habe das Gefühl, die Assistenz zum Suizid werde in das alltägliche Leben gerückt. "Mir ist wichtig, dass Menschen beim Leben assistiert wird, nicht beim Suizid."
Sind 12 Wochen Frist ausreichend?
Ist die Kritik über die Begutachtungsfrist berechtigt?
Wie ist die Rückmeldung von der Paliativstation?
Die ganze Sendung zum Nachschauen
(VOL.AT)
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