Dazu zählen auch die Veröffentlichungsvorschriften des österreichischen Börsegesetzes. Für den Zeitraum seit der Aufnahme in den Prime Market per 20. August 2007 konnten nach derzeitigem Kenntnisstand keine Regelverletzungen seitens der MEL festgestellt werden, das bestätige die von der Wiener Börse durchgeführte Überprüfung der Teilnahme der MEL am Prime Market. Weiters sei festgestellt worden, dass sich die gegen MEL erhobenen Vorwürfe auf den Zeitraum vor der Aufnahme in den Prime Market beziehen und der Wiener Börse die umstrittenen Aktivitäten der MEL nicht bekannt waren.
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