Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger warfen sich gegenseitig vor, Vorwürfe einzubringen, die nichts mit dem gegenständlichen Verfahren zu tun haben, was für mehrere Unterbrechungen sorgte.
Maklertätigkeit von Meischberger ein “Lügenkonstrukt”
Nachdem Richter Michael Tolstiuk klargestellt hatte, dass er diese Nebenschauplätze nicht prozessrelevant findet, startete die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Sie wirft Meischberger vor, ohne Leistung 600.000 Euro von der UBM erhalten zu haben und dafür eine Scheinrechnung über eine Maklertätigkeit in München in einem “Lügenkonstrukt” versteckt zu haben. Die Vermittlung eines Holiday Inn-Hotels in München habe nicht durch Meischberger stattgefunden, so die Staatsanwaltschaft.
Demnach habe keiner der Zeugen Meischberger mit dem Deal in Verbindung gebracht und der Angeklagte habe laufend seine Aussagen adaptiert. Meischberger habe nicht sagen können, wer ihm den 600.000 Euro-Tipp gegeben hat und habe dazu auch keine schriftlichen Aufzeichnungen, so die Staatsanwaltschaft. Der Vertrag über die Maklerleistung sei nachdatiert worden.
Mit einem Urteil im Wiener Straflandesgericht wird heute gerechnet. (APA)
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