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Meinl-Razzia in der Schweiz: Ermittler dürfen Akten nicht verwenden

"Vernebelungsaktion" gescheitert, konstatierte Weinzierl (l.).
"Vernebelungsaktion" gescheitert, konstatierte Weinzierl (l.). ©APA
Die Meinl Bank schießt sich erneut auf die Wiener Staatsanwaltschaft ein, die ja seit Jahren in der Affäre Meinl European Land (MEL) gegen Banker Julius Meinl und andere Bankorgane ermittelt.

Jetzt wähnt das Geldhaus durch einen Schweizer Gerichtsentscheid zu Razzien bei zwei ehemaligen MEL-Direktoren im April 2011 Rückenwind. Demnach dürfen die Wiener Ermittler die damals konfiszierten Unterlagen nicht verwenden.

Die betroffenen MEL-Direktoren Georg Kucian und Heinrich Schwägler hatten gegen die Beschlagnahme Rechtsmittel ergriffen, hieß es bei der Meinl Bank am Montag auf APA-Anfrage. Bereits im heurigen April habe das Obergericht des Kantons Zürich – endgültig – entschieden, dass dem “von der Staatsanwaltschaft gestellten Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung” nicht Folge gegeben werde, schreibt die Bank in einer Aussendung. Das Urteil, räumte Bankchef Peter Weinzierl ein, beruhe auf “formalen Gründen”. “Skandalös” findet er, dass der Entscheid bisher nicht im Meinl-Strafakt geführt werde.

Kein Kommentar aus Wien

Bei der Staatsanwaltschaft Wien wollte man dazu heute keinen Kommentar abgeben. Laut Meinl Bank wurden die konfiszierten Unterlagen bereits an die Eigentümer retourniert.

Weinzierl: “Vernebelungsaktion” gescheitert

Banker Weinzierl, der in der MEL-Affäre selbst im Visier der Justiz steht, sieht in dem Schweizer Gerichtsentscheid einen “weiteren Baustein der staatsanwaltschaftlichen Vorverurteilungen, die sich nicht auf Österreich beschränken”. Die Razzien seien ein “untauglicher Versuch” gewesen, die eineinhalbtägige U-Haft gegen Julius Meinl im April 2009 im Nachhinein zu legitimieren und das Strafverfahren gegen Bankorgane in die Länge zu ziehen. Diese “Vernebelungsaktion” sei jedoch gescheitert, konstatierte Weinzierl. Das österreichische Rechtshilfegesuch habe auf “unrichtigen” Angaben beruht, und zwar im wesentlichen auf Erkenntnissen des Sachverständigen Thomas Havranek, der jedoch bereits 2009, also lange vor den Razzien in der Schweiz, wegen Befangenheit abberufen worden war, wie ein Sprecher auf Nachfrage sagte.

Die Meinl Bank hatte Havranek wegen seines Gutachtens auf 10 Mio. Euro Schadenersatz verklagt, ist aber erstinstanzlich gescheitert, wie im September bekanntwurde. Zwischenzeitlich hat die Bank dagegen Rechtsmittel ergriffen, so der Sprecher heute. (APA)

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