. Die Richter stellten der Mitteilung zufolge eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest.
Die Klage des Vaters vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Diese Beurteilung verstoße unter anderem gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8.
Nach dem deutschen Sorgerecht steht Eltern, die bei der Geburt nicht zusammenleben, das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander anschließend heiraten oder aber eine gemeinsame “Sorgeerklärung” abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgerecht
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