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Mehr Rechte für Grundeigentümer

Bregenz (VN) - Entwurf zur Raumplanungsnovelle: Die Rechte der Grundeigentümer werden laut Landesrat Stemer gestärkt.

Im Wahlkampf zur Landtagswahl 2009 waren Baurecht und Raumplanung ein großes Thema gewesen, vor allem die Blauen hatten vehement auf Änderungen in den geltenden Gesetzen gefordert. Eine Novellierung wurde daraufhin angekündigt – und laut Landesrat Siegi Stemer in den vergangenen Monaten unter Einbeziehung diverser Experten und Praktiker nun auch ausgearbeitet. Seit gestern liegt der Entwurf zu den beiden Novellen vor; die Begutachtung ist für September und Oktober, die Zuweisung an den Landtag dann bis Ende Jahr vorgesehen. Stemer ist mit den Neuerungen zufrieden: „Uns ist ein guter Entwurf gelungen im Spagat zwischen dem Gemeindeverband und dem Haus- und Grundeigentümerverband.“ Oder anders gesagt: „Wir haben den Spagat zwischen der Wahrung des öffentlichen Interesses und den berechtigten Anliegen der Haus- und Grundeigentümer sehr gut geschafft.“ Werner Huber, VP-Raumplanungssprecher: „Die Zielsetzungen der Novelle lassen sich mit den Stichworten Transparenz und Bürgernähe umschreiben.“ Was ändert sich konkret? Zunächst das Raumplanungsrecht, drei Punkte werden hier auszugsweise angeführt.

Stärkung der Position des Grundeigentümers bei Änderungen des Flächenwidmungsplanes kommt. Vorgesehen sind: Antragsrechte bei Umwidmungen; Verständigungspflichten, Verfahrensvorschriften und Terminvorgaben sowie die Einrichtung eines unabhängigen Sachverständigenrates. An diesen „weisungsfreien“ Rat kann sich laut LR „jeder Grundeigentümer“ wenden. Der Rat soll aus drei „fachlich befähigten Mitgliedern“ bestehen, die nicht in der Landes-oder Gemeindeverwaltung beschäftigt sind.

Straffung der Vorgaben bei Bebauungsplänen: Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung wird obligatorisch, Ausnahmen, die dem Gemeindevorstand bisher möglich waren, werden dagegen eingeschränkt.

Entschädigungsregelung: Eine „weitgehende Entschädigungspflicht bei Rückwidmung von Bauflächen“ kommt. Ausnahmen sind aber vorgesehen, etwa wenn ein Sondergebiet in den vergangenen zehn Jahren nicht entsprechend der Widmung verwendet worden ist.

Die Novelle zum Baugesetz

Drei Punkte aus der Novelle zum Baugesetz:

Nachbarrechte: Die Nachbarrechte auf Einhaltung der Flächenwidmung sollen verstärkt werden.

Die Novelle zum Baugesetz sieht auch Verwaltungsvereinfachungen vor.

Trotz Naturgefahren soll die Errichtung oder die Änderung von Bauwerken zulässig sein, die ausschließlich der bodenabhängigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen. Mit der Einschränkung: „Falls dies für die Fortführung des Betriebes erforderlich ist und Nachbargrundstücke nicht gefährdet werden.“ Wie wertet FPÖ-Chef Dieter Egger den Entwurf? „Die Änderungen entsprechen im Wesentlichen unseren Forderungen.“ Für Egger sind die Tatsachen, dass Grundeigentümer ein Antragsrecht auf Umwidmungen bekommen sollen und ein unabhängiges Schiedsgericht eingerichtet werden soll, „die wesentlichen Neuerungen“. Lob kam auch von der Vorarlberger Eigentümervereinigung. Mit der Einführung eines unabhängigen Sachverständigenbeirates wird eine alte VEV-Forderung umgesetzt, sagt Präsident Markus Hagen: „So werden Verfahren transparenter, Entscheidungen nachvollziehbarer und die rechtliche Situation der Eigentümer gestärkt.“

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