Zu den Eckpunkten der beiden Gesetze zählen unter anderem die Stärkung der Rechte von Grundeigentümern sowie die Entschädigungspflicht bei der Rückwidmung von Bauflächen.
In der Phase der öffentlichen Begutachtung sind zu beiden Novellen zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von den zuständigen Abteilungen Gesetzgebung und Raumplanung/Baurecht in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten und Vertretern des Gemeindeverbandes sowie des Haus- und Grundeigentümerverbandes in die Gesetzesentwürfe eingearbeitet wurden.
Nach Landesrat Siegi Stemer und dem für Raumplanung zuständigen Landesrat Karlheinz Rüdisser werden im Raumplanungsgesetz folgende Ziele verfolgt: – Ergänzungen hinsichtlich Naturgefahren, Rohstoffvorkommen, Energieversorgung Stärkung der Position des Grundeigentümers bei Umwidmungen durch Antragsrechte bei Umwidmungen, Verständigungspflichten und die Einrichtung eines unabhängigen Sachverständigenrates – Straffung der Vorgaben bei Bebauungsplänen: Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wird generell erforderlich, Ausnahmen (Gemeindevorstand) werden eingeschränkt – Weitgehende Entschädigungspflicht bei Rückwidmung von Bauflächen – Vertragsraumordnung: Vereinbarungen mit Grundeigentümern im Falle der Widmung als Baufläche
Die wesentlichen Ziele des geänderten Baugesetzes: – Ergänzungen hinsichtlich Naturgefahren – Stärkung der Nachbarrechte – Verwaltungsvereinfachungen – Verordnungsermächtigung für Stellplätze – Umsetzung der 15a-Vereinbarung hinsichtlich Marktüberwachung (zulässige Bauprodukte, Kennzeichnung)
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