Mehr Geld auf dem Konto? Das bringt 2025 für Ihre Geldtasche

Vieles wird 2025 teurer werden - Autofahren, Zahnfüllungen, Strom - aber immerhin ist mit einem Anstieg der Gehälter zu rechnen, Immobilienkredite werden wieder leistbarer und diverse Beihilfen werden nach oben angepasst.
Einkommenserhöhungen um die vier Prozent
Löhne, Gehälter und Pensionen werden im kommenden Jahr wieder angepasst, Messlatte war wie immer die Inflation des vergangenen Jahres. Und so bewegt sich das Einkommensplus in den meisten großen Branchen um die vier Prozent.
Die Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension werden 2025 um 4,6 Prozent steigen, was dem gesetzlichen Anpassungsfaktor entspricht. Jene mit einem höheren Bezug erhalten einen Fixbetrag von knapp 279 Euro.
Immobilienkredite werden wieder leistbarer
Für angehende Häuslbauer, denen die Finanzierung durch strenge Kriterien bei der Kreditvergabe sowie hohe Zinsen erschwert wurde, zeichnet sich im kommenden Jahr eine Entspannung ab. Denn die strikten Vergaberegeln, die Banken durch die sogenannte KIM-Verordnung (20 Prozent des Kredits aus Eigenmitteln, Rückzahlungsrate maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens) auferlegt wurden, laufen Mitte 2025 aus.
Die Immobilienwirtschaft erhofft sich durch den Wegfall der Verordnung eine Belebung des zuletzt äußerst schwachen Wohnungsbaus.
Teure Zahnmedizin und Selbstbehalte
Aufregerthema Nummer Eins im Gesundheitswesen ist das mit 1. Jänner 2025 EU-weit in Kraft tretende Verbot des quecksilberhaltigen Amalgams für Zahnfüllungen. Einen einigermaßen adäquaten Ersatz, der komplett von der Krankenkasse gezahlt wird, wird es bei den knapp 2.800 Zahnärzten mit Kassenvertrag nicht mehr geben. Besseres Füllungsmaterial als Zahnzement wird ab Jahresbeginn daher privat zu zahlen sein, mit Ausnahme Vorarlbergs, wo ein eigenes Abrechnungsübereinkommen gilt.
Auch sonst wird wie jedes Jahr inflationsbedingt einiges teurer im Gesundheitsbereich: Die Rezeptgebühr steigt von bisher 7,10 auf 7,55 Euro, der Mindest-Kostenanteil für Heilbehelfe von 40,40 auf 43 Euro. Bei der Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt die Beitragsgrundlage 2025 6.977,40 Euro, der Monatsbeitrag daher 526,79 Euro. Die begünstigte Selbstversicherung für Studierende kommt auf 73,48 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze wird angehoben
Die Geringfügigkeitsgrenze wird im nächsten Jahr 551,10 Euro betragen. Die Höchstbeitragsgrundlage soll bei 6.450 Euro liegen.
Zuverdienstgrenze für Studierende automatisch höher
Erstmals wird die Zuverdienstgrenze für Studierende am Jahresbeginn an die Inflation angepasst - 17.212 Euro können sie künftig pro Jahr verdienen, ohne den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu verlieren. Ab 2025 passiert diese jährliche Valorisierung automatisch. Auch die übrigen Familienleistungen werden um 4,6 Prozent erhöht.
Sozial- und Familienhilfen steigen um 4,6 Prozent
Die Sozial- und Familienleistungen steigen im Jahr 2025 um 4,6 Prozent. Dies entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2023 bis Juli 2024. Betroffen von dieser automatischen Inflationsanpassung sind die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag und der Mehrkindzuschlag, ebenso das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus. Ebenso angepasst werden Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe.
Strompreise steigen - So stark in Vorarlberg
Die Landesregierung wiederholt mantraartig: Vorarlbergerinnen und Vorarlberger sollen über die Illwerke VKW den günstigsten Strompreis Österreichs erhalten. Dieses Ziel soll auch 2025 erreicht werden. Vergleicht man jedoch die zu erwartenden Kosten für das kommende Jahr, zeigt sich: Obwohl das Land diesen Anspruch voraussichtlich wieder erfüllt, werden die Stromkosten dennoch erheblich steigen.
Autofahren wird teurer
2025 wird für die Autofahrer teurer. Der Preis der Autobahnvignette wird ebenso erhöht wie die CO2-Steuer, was sich wiederum auf den Benzinpreis auswirken wird. Der Preis der Autobahnvignette wird demnach um 7,7 Prozent angehoben und kostet somit 103,80 Euro. Die CO2-Steuer wird in Österreich planmäßig weiter erhöht: Ab Jänner 2025 steigt der CO2-Preis dann von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne.
Außerdem wird es wieder zu Steigerungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) kommen. Die mVSt erhöht sich für fast alle Neuzulassungen um etwa 35 Euro jährlich, während die NoVA von den CO2-Werten in den Fahrzeugpapieren abhängt.
Prämien für den Ankauf von privaten E-Fahrzeugen (5.000 Euro) und Ladeinfrastruktur gibt es voraussichtlich noch bis zum 31. Mai 2025.
Mehr Kilometergeld
Bereits ab Jahresanfang auf 50 Cent pro Kilometer erhöht wird das Kilometergeld, für mitbeförderte Personen kann künftig ein Beitrag von 15 Cent geltend gemacht werden. Außerdem soll die derzeit geltende Obergrenze für den Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder von 1.500 Kilometer auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt und die Untergrenze für Fußgängerinnen und Fußgänger auf ein Kilometer halbiert werden.
Heizungstausch und PV werden weiter gefördert
Die laufenden Förderungen für den Heizungstausch und die thermische Sanierung von Wohnhäusern sowie die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen werden auch im kommenden Jahr 2025 fortgesetzt
Bausparprämie stabil bei 1,5 Prozent
Auch 2025 wird die Bausparprämie bei 1,5 Prozent liegen, für die Zukunftsvorsorge beträgt die Prämie weiterhin 4,25 Prozent. Auch im kommenden Jahr wird beim Bausparen eine Einzahlung von höchstens 1.200 Euro im Jahr gefördert.
Pflegegeld wird routinegemäß erhöht
Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel neuerlich routinegemäß erhöht - und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor". Für 2024 bedeutet das eine Steigerung um 4,6 Prozent - analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen. Auch der Bonus für pflegende Angehörige wird angepasst, er beträgt ab 2025 monatlich 130,80 statt bisher 125 Euro.
Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten ab 1. Jänner monatlich 200,80 Euro pro Monat (bisher 192 Euro), in Stufe 2 bekommt man dann 370,30 Euro (bisher 354). 577 Euro gibt es in Stufe 3 (bisher 552), 865,10 Euro in Stufe 4 (bisher 827), in Stufe 5 dann 1.175,20 Euro (bisher 1.123,50). Für Betroffene in Stufe 6 gibt es künftig 1.641,10 Euro (bisher 1.569) und in Stufe 7 2.156,60 Euro (bisher 2.061,80).
(VOL.AT)
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