Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte der Koblacher Norbert Bolter im VN”-Bürgerforum Kummenberg auf eine irreführende” Radwegbeschilderung an der L 55 in Koblach auf Höhe des ehemaligen Zollamts in Richtung Mäder hingewiesen.
Verwirrend . . .
Hier ist für einen kurzen Abschnitt eine Geh- und Radweg”-Beschilderung auf beiden Straßenseiten angebracht. Dies bedeutet für die linke Straßenseite Gegenverkehr, denn die Radwege nach Mäder sind nicht als Zweirichtungs-Wege ausgebaut”, so Bolter. Irreführend sei dabei, dass Radfahrer an dieser Stelle sich berechtigterweise fragen könnten, ob sie nun zwei Mal die Straßenseite wechseln müssen (einmal auf Höhe Zollamt nach diesem Abschnitt in der Parzelle Hinterfeld erneut). Und dies alles auf einer stark frequentierten Landesstraße ohne Schutzeinrichtung . . .
Sicherheit geht vor
Besagte doppelseitige Beschilderung sei damals von der Bezirkshauptmannschaft verordnet worden, weil viele Radfahrer in diesem Straßenabschnitt beide Seiten benutzten, erklärt der Radwegbeauftragte des Landes Vorarlberg, Peter Mossbrugger. Diesen Zustand wollten Land und Behörde, in guter Absicht”, mit der Doppelbeschilderung quasi legalisieren”.
Nun wurde der Sachverhalt von Peter Mossbrugger nochmals eingehend geprüft und entschieden, dass die jetzige Beschilderung wohl dem seinerzeitigen Wunsch vieler Koblacher entsprach, der Sicherheit jedoch nicht zuträglich ist. Deshalb soll das linke Schild entfernt werden, sodass jeder Radfahrer zwischen Koblach und Mäder jeweils auf seiner rechten Straßenseite fährt. Die Verordnung der BH Feldkirch wird dieser Änderung angepasst und in Folge die Tafel entfernt. (VN-kam)