Der Senat lehnt diese “aufgrund der rechtlichen Unsicherheit ab und wird einer entsprechenden Satzungsänderung nicht zustimmen”. Rektor Herbert Lochs will laut Aussendung ohnehin keinen Antrag stellen, solange nicht klar sei, ob die autonome Einhebung rechtskonform ist. “Ich habe sehr große Zweifel daran, dass die Einhebung von Studiengebühren rechtskonform ist und werde sie deshalb derzeit nicht einführen.”
Unis heben Studiengebühren in Eigenregie ein
Seit der Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt es ja keine allgemeine Regelung mehr. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) hat die Unis unter Berufung auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer aufgerufen, in Eigenregie Studiengebühren einzuheben. Die SPÖ beruft sich indes auf eine Rechtssicht, laut der die Unis gar keine Gebühren mehr einheben dürfen.
Regelungswirrwarr herrscht vor
Neben der Medizin-Uni Innsbruck wird auch an der Uni für Bildende Kunst, der Uni für Angewandte Kunst, der Wiener Musik-Uni und an der Montanuniversität in Leoben das Studium im Wintersemester kostenlos sein. Mangels Einigung der Regierung war das Sommersemester bereits an allen 21 Unis für alle Studenten gratis. An der Uni Wien wurde bereits gestern, Donnerstag, beschlossen, dass jene 15 Prozent der Studenten wieder bezahlen müssen, die laut der zuletzt gültigen Regelung 363,36 Euro berappen mussten. Betroffen sind Nicht-EU-Bürger und Studenten, die länger als die Mindeststudiendauer per Abschnitt plus zwei Toleranzsemester benötigen. An weiteren zehn Unis haben die Rektoren Anträge auf Satzungsänderung an die Senate gestellt (Unis Salzburg, Graz, Innsbruck und Klagenfurt, die Technischen Unis Wien und Graz, Medizin-Uni Wien, Wirtschaftsuni, Veterinärmedizinische Uni, Kunstuni Graz).
(APA)
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