Die Schule in Horsham bei London hatte darin einen Verstoß gegen die Schuluniform gesehen, die Schülerin Lydia Playfoot hatte dagegen darauf bestanden, dass das Tragen religiöser Symbole erlaubt sein müsse. Der Ring wird von Jugendlichen als Zeichen für Enthaltsamkeit vor der Ehe getragen.
Der Londoner High Court stellte nun fest, dass ein Keuschheitsring kein elementarer Bestandteil des christlichen Glaubens sei. Deswegen könne es – anders als beispielsweise für das Kopftuch muslimischer Mädchen – keine Ausnahmegenehmigung für das Tragen in der Schule geben. Die unterlegene Playfoot sieht in dem Entschluss eine Unterdrückung der christlichen Religiosität. Dadurch sei es leichter geworden Christen davon abzuhalten, ihren Glauben offen zu bekennen und auszuüben.
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