In dem Verfahren geht es um ein Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro sowie das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Beatrice (2). Der 64-Jährige und seine zweite Frau – die erste Frau Linda starb nach 29 Jahren Ehe an Krebs – hatten sich Mitte Mai getrennt.
Nach Informationen der Tageszeitung Daily Mirror, die in dem Fall gewöhnlich gut informiert ist, wirft McCartney seiner Noch- Gattin Streitsucht und unvernünftiges Verhalten vor. Außerdem soll sie sich gegenüber dem Personal schlecht benommen haben. Der Beatles- Mitbegründer lässt sich in dem Verfahren von der Prominentenanwältin Fiona Shackleton vertreten, die bereits Prinz Charles bei seiner Scheidung von Prinzessin Diana geholfen hatte.
Der Mirror zitierte einen Freund des Musikers mit den Worten: Paul will diese gesamte bedauerliche Episode hinter sich lassen. Er will einen klaren Schnitt. Das Paar hatte bei der Hochzeit im Juni 2006 keinen Ehevertrag geschlossen. McCartneys Vermögen wird auf mehr als 1,1 Milliarden Euro geschätzt. Nach Presseberichten könnte seine Frau, ein ehemaliges Fotomodell, eine Summe von fast 300 Millionen Euro erhalten. Vermutet wird jedoch, dass es letztlich auf einen zweistelligen Millionenbetrag hinauslaufen wird.
Am Freitag hatte sich McCartney erstmals seit längerer Zeit wieder in der Öffentlichkeit gezeigt. Bei dem Auftritt in seiner Heimatstadt Liverpool trug er bereits keinen Ehering mehr. Außerdem waren bei dem 64-Jährigen, der sich seit einiger Zeit die Haare färbt, plötzlich graue Schläfen zu entdecken. McCartney hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen Berichte gewehrt, dass ihn seine 25 Jahre jüngere Frau zum Haarefärben überredet hat.
Die britische Boulevardpresse spekuliert nun darüber, dass es trotz der gegenteiligen Beteuerungen von beiden Seiten zu einem Scheidungskrieg kommen könnte. Der Mirror und die Sun berichteten, dass Heather Mills-McCartney das Verfahren vor ein US- Gericht tragen könnte. Erwartet wird, dass das Verfahren jetzt zunächst mehrere Monate die Anwälte beider Seiten beschäftigen wird, bevor es vor Gericht kommt.
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