McCartneys Firma MPL Communications beantragte am Freitag den Markennamen auch auf Schuhe und Hüte sowie Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild.
In der Kategorie Kleidung will sich McCartney die Markenrechte auf Kostüme, Overalls, Westen, Strümpfe, Bademäntel sowie Sport- und Schwimmsachen sichern. Sollte er damit Erfolg haben, kann er gegen die Nutzung seines Namens – auch nur in ähnlicher Version – vorgehen.
Gegner eines McCartney-Markenzeichens haben nun drei Monate Zeit, um ihre Einwände vorzubringen. Anschließend entscheidet ein Richter, ob die legalen Voraussetzungen für den Antrag gegeben sind. McCartney hatte die Firma MLP Communications zum Management seiner Musikaufnahmen gegründet, nachdem sich die Beatles getrennt hatten.
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