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Mauer des Otto-Wagner-Spitals in Wien beschmiert: Künstler verurteilt

Der Künstler fasste eine Haftstrafe aus.
Der Künstler fasste eine Haftstrafe aus. ©Pixabay.com (Symbolbild)
Am Donnerstag wurde ein junger Künstler am Wiener Landesgericht zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er hatte im vergangenen August Mauern am Pflegezentrum des Otto-Wagner-Spitals (OWS) mit Schriftzügen verunstaltet.

Obwohl das Pflegezentrum zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen war, lag eine schwere Sachbeschädigung vor - die Mauern stehen unter Denkmalschutz.

Angeklagter besprühte Mauern mit Spraydose

Er sei mit seiner damaligen "Grundsituation belastet" gewesen, berichtete der Angeklagte. Zu Sommerbeginn sei er drogenabhängig und unterstandslos gewesen. Er habe in Notschlafstellen übernachtet, sei dort bestohlen worden und grundsätzlich "nirgends erwünscht" gewesen. Als er eine Spraydose fand, habe er mit dieser seinen Unmut an Mauern ausgelassen, wobei er unter anderem "ACAB" (All cops are bastards, Anm.) an die Wand sprühte. Dabei sei er "eigentlich froh, dass es die Polizei gibt".

Schriftzüge in Eigenregie wieder übermalt

Inzwischen habe er sein Leben wieder im Griff, berichtete der junge Mann Richterin Sonja Weis. Er habe eine Wohnung, einen Job und sogar ein Atelier. Seiner Sucht sei er mit zwei Therapiesitzungen pro Woche beigekommen: "Das kostet mein halbes Einkommen." Den angerichteten Schaden hat er gut gemacht, indem er mit dem OWS Kontakt aufnahm und die Schriftzüge in Eigenregie übermalte. Entsprechende Fotos legte er der Richterin vor. "Die waren sehr zufrieden", betonte er. "Es schaut schöner aus als vorher", erkannte die Richterin an.

Künstler zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt

Dessen ungeachtet wurde der Mann im Sinn der Anklage verurteilt, weil zum Zeitpunkt der Schadensgutmachung bereits eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden eingegangen war. Da er zuletzt eine teilbedingte Haftstrafe ausgefasst hatte, setzte es nunmehr trotz zahlreicher Milderungsgründe unbedingte Haft, die mit drei Monaten aber am untersten Bereich des bis zu zwei Jahren reichenden Strafrahmens angesiedelt war. Der junge Künstler, der in seinem Schlusswort einen flammenden, mehrminütigen Appell an eine im Publikum sitzende Schulklasse richtete, nicht zu Suchtgift zu greifen ("Schaut's, dass ihr die Drogen umgehen könnt's!"), war damit nicht einverstanden. Er meldete Rechtsmittel an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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