Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag eine Beschwerde von MasterCard zurück und bestätigte das Urteil einer niederen Instanz. Danach sind Gebühren für Einzelhändler beim Kreditkarten-Einsatz ihrer Kunden über Ländergrenzen hinweg unzulässig.
Wettbewerbsrecht
Dies hatte die EU-Kommission verfügt. Hintergrund sind ihre allgemeinen Bemühungen, die Kosten für Karten-Geschäfte zu begrenzen. Gegen das Verbot der strittigen Abgaben im Jahr 2007 war MasterCard juristisch vorgegangen und hatte nach einer Niederlage 2012 Rechtsmittel beim EuGH eingelegt. Die Europäische Union (EU) vertritt in dem Streit die Meinung, dass die Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen: Die Gebühren seien ein Auswuchs des Wettbewerbs zwischen den beiden führenden Kartenanbietern MasterCard und Visa, die den Markt mit zusammen rund 95 Prozent fast völlig kontrollieren. Konkret geht es um die sogenannten multilateralen Interbankenentgelte (MIF), die die Banken für die Transaktionen über Ländergrenzen hinweg verlangen und deren Kosten den Einzelhändlern auferlegt werden.
Andere Aufsichtbehörden
MasterCard führte dagegen die Befürchtung an, dass die Gebührenabschaffung Banken davon abhalten könnte, Kreditkarten großer Anbieter wie eben MasterCard oder Visa auszustellen. Obwohl das jüngste Urteil nur für den US-Konzern MasterCard und dessen Geschäft in Europa gilt, könnte es auch andere Aufsichtsbehörden auf den Plan rufen.
Entscheidung positiv
Der kleinere Konkurrent American Express erklärte, das jüngste Urteil aus Luxemburg unterstreiche die Probleme, die sich aus der Dominanz der beiden großen Anbieter ergäben. Sie hätten ihre Marktmacht dazu genutzt, den Wettbewerb zu schwächen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertete die Entscheidung des EuGH positiv. Das Urteil müsse nun auch Signalwirkung für das Bundeskartellamt haben, betonte der HDE.
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