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Massive Kritik von Caritas und Co an Asylverschärfung

Caritas-Direktor Landau: "Regierung droht gewaltigen Fehler zu machen"
Caritas-Direktor Landau: "Regierung droht gewaltigen Fehler zu machen"
Caritas, Rotes Kreuz und Diakonie haben am Montag fundamentale Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen im Asylrecht geübt. Es drohe die Aushebelung von Grundrechten und der Ausnahmezustand ohne realen Notstand, hieß es in einer Pressekonferenz. Und dies nur für "das Überleben einer überforderten Regierungsmannschaft", wie Diakonie-Direktor Michael Chalupka meinte.


“Diese Bundesregierung droht einen gewaltigen Fehler zu machen”, sagte auch Caritas-Präsident Michael Landau, der speziell an den designierten neuen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) appellierte. Er fürchte, dass sich die Regierungsparteien absolut nicht der Tragweite ihres Tuns bewusst seien. Mit dem geplanten Einbringen einer so weit reichenden Asylrechtsnovelle mittels Abänderungsantrag im Innenausschuss – und damit ohne Begutachtung – drohe die “faktische Abschaffung des Asylrechts”.

Wie zuletzt Kardinal Christoph Schönborn im Namen der katholischen Bischofskonferenz sagte auch Landau: “Asyl ist ein heiliges Recht.” Er richtete einen Appell an die Abgeordneten, sich bewusst zu machen, dass hier auch in die Europäische Grundrechtecharte, die Menschenrechtskonvention und wohl auch in die Bundesverfassung eingegriffen werde.

Dass Österreich künftig Asylanträge unter Berufung auf einen – so Landau – “angeblichen Notstand” nur noch in Ausnahmefällen annehmen will, kritisierte er ebenso, wie die geplanten Anhaltezentren an der Grenze. Dass dort Grundrechte gewährleistet wären “muss zumindest bezweifelt, ich glaube, es kann ausgeschlossen werden”. Die Begründung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit sei nicht nachvollziehbar.

“Gefordert ist jetzt Sachlichkeit, nicht Untergangsgerede”, so Landau Richtung ÖVP und SPÖ. Er warnte vor einem gefährlichen Präzedenzfall. “Menschenrechte sind keine Schönwetterrechte. Ihre Bedeutung erhalten sie erst in Zeiten der Krise.”

Ganz ähnlich sah das Werner Kerschbaum, Generalsekretär des Roten Kreuzes. Man könne Schutzbestimmungen, die für Zeiten der Krise geschaffen seien, nicht genau dann aushebeln, wenn diese Krisen auftreten, meinte er. Kritik übte er auch an den geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug, denn hier gehe es um weit geringere Zahlen als insinuiert. Außerdem gehe es hier um einen wesentlichen Bestandteil einer gelungenen Integration.

Wütend und enttäuscht zeigte sich Chalupka. “Wir sprechen von der Abschaffung des Asylrechts in Österreich, unabhängig vom Grad der Schutzbedürftigkeit”, sagte er. Einerseits werde die Ausrufung des Ausnahmezustands per Notstandsverordnung ohne jegliche Kriterien ermöglicht, gleichzeitig schaffe man paradoxerweise aber eine Maßnahme, die kaum wirksam sein und ein Vehikel zur Schlepperförderung sein werde. Dies deshalb, weil nur bei einem Antrag innerhalb Österreichs die Chance auf ein Asylverfahren und damit einen Verbleib im Lande bestehen wird.

An die Abgeordneten stellte Chalupka die Frage, “ob sie ein Notstandsgesetz, das keinen Notstand zur Grundlage hat, mit ihrem Gewissen vereinbaren können”. Ähnlich dramatisch formulierte es Landau. “Es wird ein Schlepperförderungsprogramm sein.” Und: “Es wird wieder Tote geben.”

Auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zeigt sich über den Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes in Österreich besorgt. Gewarnt wird vor “massiven Einschnitten im Flüchtlingsschutz”, wie es am Montag in einer Aussendung hieß. ´Durch das geplante Gesetz solle für Asylsuchende der Zugang zu Asylverfahren stark eingeschränkt werden, so die Sorge des UNHCR. Ein Großteil der schutzsuchenden Menschen könnte mit Hilfe einer Notstandsverordnung künftig durch Schnellverfahren an der Grenze ohne Einleitung eines Asylverfahrens in die Nachbarländer zurückgeschickt werden.

“Die geplante Aussetzung von Teilen des EU-Asylrechts würde zu einer weiteren Entsolidarisierung innerhalb der EU beitragen”, kritisierte Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. “Außerdem steht sie völlig konträr sowohl zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem als auch zur Genfer Flüchtlingskonvention, die beide auf einer Teilung der Verantwortung im Flüchtlingsschutz beruhen.” Das UNHCR rief die Bundesregierung daher dringend dazu auf, die vorliegende Gesetzesänderung nochmals zu überdenken und alle geplanten Maßnahmen im Einklang mit internationalen Standards des Flüchtlingsschutzes sowie im Geiste der europäischen Solidarität zu treffen.

Die Volkshilfe betonte, dass die geplante Abschottung Österreichs einen radikalen Wandel im Umgang mit Flüchtlingen bedeute. “Es gibt in Österreich keinerlei Notstand, sondern es gibt schutzsuchende Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen und ein Recht auf ein Asylverfahren haben. Dieses Recht wird damit praktisch abgeschafft, bis auf jene, die bereits Angehörige in Verfahren in Österreich haben”, kritisierte Direktor Erich Fenninger.

Protest gegen das Vorgehen der Regierungsfraktionen kam von den Grünen. Bis Montagmittag sei der Entwurf zum “Asylabschaffungsgesetz” noch immer nicht den Abgeordneten zugegangen. “Offensichtlich ist es nach der Regierung auch nicht notwendig, dass Nationalratsabgeordnete überhaupt das Gesetz lesen, das sie in drei Tagen beschließen sollen. Gegen diesen Anschlag auf den Parlamentarismus und den Rechtsstaat müssen alle Abgeordneten Widerstand leisten, die sich als gewählte Abgeordnete ernst nehmen und keine Marionette ihrer Partei sein wollen”, betonte Menschenrechtssprecherin Alev Korun.

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