Beschlossen werden soll eine Stromkostenbremse für größere Haushalte mit mehr als drei Personen. Pro weiterem Kopf werde man jährlich weitere 105 Euro von der Stromrechnung abziehen, teilte das Finanzministerium mit. Debattiert und beschlossen wird das Vorhaben zu Sitzungsbeginn ab 10.00 Uhr.
Antrag stellen ab April
Funktionieren soll der Abzug großteils automatisch, und zwar bei der nächsten Jahresabrechnung, meint man im Ministerium. Insgesamt gebe es circa 700.000 Adressen, bei denen mehr als drei Personen Hauptwohnsitz-gemeldet sind. Mehr als die Hälfte davon könnten automatisch erfasst werden und bekommen somit den Ergänzungszuschuss ohne Antrag.
Für jene Adressen, wo das nicht möglich ist oder wo mehr als ein Zählpunkt mit Entnahme besteht, will man laut Finanzressort ab Mitte April ein Antragsmodell schaffen. Die antragspflichtigen Personen sollen informiert werden, dass sie einen Antrag stellen müssen.
"Top-up-Modell"
Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber erhalten eine einmalige Abgeltung der Abwicklungskosten, hieß es weiter. Sowohl EVUs als auch Privatpersonen können ex post von der Buchhaltungsagentur des Bundes geprüft werden. Bei der Einreichung der Rechnungen von den EVUs und Netzbetreiber erfolge bereits eine erste Kontrolle.
Bezeichnet wird das Modell von Ministeriumsseite als "Stromkostenergänzungszuschuss (Top-up-Modell)", beschlossen wird es im Stromkostenzuschussgesetz. ÖVP und Grüne planen es zusätzlich zur seit 1. Dezember 2022 wirksamen Stromkostenbremse (die rund 500 Euro pro Haushalt bringt) und zum Netzkostenzuschuss (max. 200 Euro pro Haushalt).
(APA)
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