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Maskenverweigerung und Körperverletzung im Zug

Die arbeitslose 24-Jährige wurde in Abwesenheit verurteilt.
Die arbeitslose 24-Jährige wurde in Abwesenheit verurteilt. ©Eckert
Eine 24-jährige Maskenverweigerin wurde gleich zweimal gegenüber Zugpersonal handgreiflich. Jetzt wurde sie verurteilt.

Von Christiane Eckert

Im August legte sich eine 24-jährige, dreifach Vorbestrafte, zweimal mit Zugkontrolleuren an. Zunächst mit einem Securitymann, der die junge Frau und deren Freund aufforderte, die Schuhe von den Sitzbänken zu nehmen und sie zudem auf die Maskenpflicht hinwies. Bereits hier gab es ein Wortgefecht und ein Handgemenge. Der Security rief die Polizei, doch zwei Tage später gab es schon wieder Ärger mit der Frau.

Streit und Kratzer

Eine Schaffnerin kontrollierte in Bregenz von außen, ob die Fahrgäste ihre Masken aufhaben. Das betreffende Paar hatte schon wieder keine Maske auf. Und wieder kam es zum Streit und die beiden weigerten sich, auszusteigen.

Die Schaffnerin nahm kurzerhand die Tasche, damit das Paar endlich aussteigt. Wutentbrannt schlug die 24-Jährige der Kontrolleurin ihr Visier aus dem Gesicht und kratzte ihr danach noch zweimal übers Gesicht. Kratzer blieben zurück. Die Schaffnerin rief die Polizei, während Passanten die Frau festhielten.

Zum Prozess kam die Arbeitslose nicht. Sie wurde dennoch zu 1200 Euro wegen Körperverletzung verurteilt. Die Kosten des Verfahrens muss sie ebenfalls bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

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