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Maskengegner drohen Lehrern

Lehrer sollen sich nach VfGH-Urteil Maskenpflicht widersetzen - Urteil bezog sich aber auf Regelung im Frühjahr (Symbolbild).
Lehrer sollen sich nach VfGH-Urteil Maskenpflicht widersetzen - Urteil bezog sich aber auf Regelung im Frühjahr (Symbolbild). ©APA
Maskengegner drohen derzeit Lehrern in Schreiben an Schulleitungen mit strafrechtlichen Konsequenzen, wenn sie sich der Maskenpflicht an den Schulen nicht widersetzen.
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Als angebliche Elternvertreter fordern sie aufgrund einer im Dezember ergangenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Maskenpflicht Direktoren und Lehrer auf, den Vorgaben der Schulbehörden zu widersprechen. Sowohl Schulbehörden als auch Personalvertreter sehen dafür aber keine Grundlage.

VfGH bezieht sich auf Frühjahr

Der VfGH hatte im Dezember entschieden, dass die Verordnung zu Maskenpflicht und Schichtbetrieb im Frühjahr gesetzwidrig war. Das Bildungsministerium hatte demnach seine Entscheidungsgrundlagen für diese Maßnahmen in der (bereits außer Kraft getretenen) Verordnung nicht nachvollziehbar darlegen können.

Masken-Regeln sind in Kraft

Seit dem Beginn dieses Schuljahrs gelten allerdings neue Rechtsgrundlagen zur Maskenpflicht. Auch gegen diese wurde bereits geklagt, sie sind allerdings nach wie vor in Kraft.

Zahlreiche Schreiben

Die Maskengegner versuchen nun, die Lehrer dazu zu bringen, dagegen zu "remonstrieren". Sie sollen also ihre Vorgesetzen darauf aufmerksam machen, dass sie deren Weisungen für rechtswidrig halten. Diese müssten diese dann schriftlich erteilen. In der Wiener Bildungsdirektion bestätigte man gegenüber der APA, dass zahlreiche Schulen solche Schreiben erhalten habe. Diese seien jedoch nicht zu beachten - die derzeitige Maskenpflicht beruhe auf einer anderen Rechtsgrundlage als die vom VfGH aufgehobene.

Auch Personalvertreter appellieren an die Lehrer, den Schreiben nicht nachzukommen. Abgesehen von der neuen Rechtsgrundlage komme eine Remonstration auch nur gegen die Weisung eines Vorgesetzten in Betracht - die aktuellen Hygienevorschriften seien dagegen eine Verordnung.

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(APA)

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