“Gerade bei einer entsprechenden Preisauszeichnung ist Sparen durch einen Preisvergleich für Konsumenten möglich. Auch wenn sich die überwiegende Mehrheit der Wiener Betriebe an die gesetzlichen Vorgaben hält, finden sich immer wieder vereinzelte ‘schwarze Schafe’, die die Preise ihrer Waren oder Dienstleistungen nicht korrekt auszeichnen. Deshalb rückt das Marktamt in den nächsten Wochen gezielt aus, um die ordnungsgemäße Auszeichnung zu kontrollieren”, so die KonsumentInnenschutzstadträtin.
So geht die korrekte Preisauszeichnung
Das Gesetz gibt zur Gestaltung einer ordnungsgemäßen Auszeichnung von Preisen bei Waren und Dienstleistungen keine grafischen Vorgaben. Die Preise sind allerdings so auszuzeichnen, dass durchschnittlich aufmerksame BetrachterInnen sie leicht lesen und zuordnen können. Die Preise von Sachgütern und Leistungen dürfen auch durch Verzeichnisse ausgezeichnet werden. Die Preisverzeichnisse für Leistungen sind im Geschäftslokal deutlich sichtbar anzubringen, während die Preisverzeichnisse für Sachgüter auch im Geschäftslokal aufgelegt werden oder den KundInnen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden können. Die Preisauszeichnung kann aber auch auf der Ware selbst erfolgen. Zusätzlich sind gerade TextilreinigerInnen verpflichtet, bereits im äußeren Bereich vor Betreten des Geschäftsraumes ein Preisverzeichnis aufzulegen. Wichtig ist, dass die KundInnen vor Bestellung oder Kauf erfahren, was sie zu welchem Preis erstehen können.
Die Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstiger Abgaben und Zuschläge anzugeben (Bruttopreise). Wird zusätzlich der Nettopreis angegeben, so ist der Bruttopreis in dessen unmittelbarer Nähe auszuzeichnen, so das Marktamt.
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