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Marika Lichter vs. Jazz Gitti: Prozess wegen Honorarforderung fortgesetzt

Der Prozess geht in die nächste Runde.
Der Prozess geht in die nächste Runde. ©APA
Marika Lichter will von Jazz Gitti ein Vermittlungshonorar für deren Teilnahme bei den Dancing Stars.

Der Zivilprozess Marika Lichter gegen Jazz Gitti ist am Montag in Korneuburg mit Zeugenbefragungen in die zweite Runde gegangen. Die Agenturbetreiberin fordert von der Künstlerin ein Honorar, weil sie den Erstkontakt für deren Teilnahme an der ORF-Show “Dancing Stars 2016” hergestellt habe. Standpunkt der Sängerin: es gebe weder einen Vertrag noch eine Vereinbarung.

Zum Verhandlungsauftakt am 24. April hatte die Künstleragentin, die selbst 2005 die erste Staffel gewonnen hatte, eine mündliche Bestätigung des Managements von Martha Butbul alias Jazz Gitti ins Treffen geführt. Generell habe sie mit Künstlern keine schriftlichen Verträge, erzählte sie. An “Dancing Stars” habe sie im Lauf der Jahre vier Kandidaten – Jazz Gitti nicht mitgezählt – vermittelt. Streitwert sind 10.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer).

Die Beklagte pochte im April darauf, dass Lichter “gar nichts” mit dem Engagement zu tun gehabt habe. Der ORF habe seit 2005 selbst wiederholt bei seiner Mandantin angefragt, erklärte Manfred Ainedter, der beim Prozessauftakt einen Vergleich ausschloss. Aus seiner Sicht habe Lichter die Liste mit Kandidatin “unaufgefordert” an den ORF übermittelt. Lichters Rechtsvertreter Heinz-Peter Wachter sprach hingegen von einer “ständigen Zusammenarbeit” mit dem TV-Sender. Dazu sollte am Montag ORF-Unterhaltungschef Edgar Böhm Auskunft geben.

Jazz Gitti über Marika Lichter empört

Zuerst kam jedoch Roman Bogner, seit 14 Jahren Manager der Sängerin, zu Wort. Er hatte nach seinen Angaben mit dem ORF bereits 2008 wegen einer Teilnahme Kontakt, damals wurde aber nichts daraus, verwies er unter anderem auf Terminschwierigkeiten aufgrund der winterlichen Apres-Ski-Tour von Jazz Gitti. Dass die Agentin die Künstlerin dann für 2012 auf ihre Liste setzen wollte, habe er zunächst abgelehnt mit dem Hinweis, schon vorgemerkt und daher kein Bittsteller zu sein. Lichter habe ihn “gequält und gequält”, bis er doch okay sagte. Durch eine Meniskus-OP erübrigte sich eine Teilnahme dann aber sowieso. In der Folge habe er Lichter nach einem unerfreulichen Telefonat gesagt, sie möge ihn nie wieder anrufen, er wolle mit ihr nichts mehr zu tun haben und nicht zusammenarbeiten.

Als es zum Engagement für die vorjährige Staffel kam, habe Lichter mit dem Hinweis auf ihre Liste ein Honorar gefordert und bei Nichtbezahlung mit einer Klage gedroht. Er habe Jazz Gitti empfohlen, zu zahlen – “um Ruhe zu haben”, meinte der Manager. Jazz Gitti wollte aber nicht – “und deshalb sitzen wir hier”, sagte der 45-Jährige. “Ich vertrag’ keine Ungerechtigkeiten, das lass’ ich mir nicht gefallen”, betonte die Beklagte. Und legte nach: Lichter habe mehrmals kundgetan, dass sie von ihr als Künstlerin nichts halte. “Aber abcashen will sie schon. Hallo?”, empörte sich Jazz Gitti.

(APA, Red.)

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