Im Laufe des Prozesses, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, dürften weitere Delikte aufgedeckt worden sein. Deshalb weitete die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen den 44-Jährigen auch noch um den Tatbestand der Vergewaltigung an der Mutter des mittlerweile 14-jährigen Mädchens aus. Neben der unbedingten Freiheitsstrafe muss der Beschuldigte auch noch 5.000 Euro an seine Stieftochter sowie 3.000 Euro an deren Mutter zahlen. Der Obersteirer bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.