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Mann mit Kopfschuss in Wien-Döbling getötet: Verhandlung am 1. Juli

Am 4. November wurde ein 43-Jähriger in Wien-Döbling getötet.
Am 4. November wurde ein 43-Jähriger in Wien-Döbling getötet. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am 4. November 2019 soll ein 47-Jähriger in Wien-Döbling einen Mann in Wien-Döbling erschossen haben. Am 1. Juli findet die Verhandlung statt.
Mann in Wien-Döbling getötet
Bilder vom Tatort
Tatverdächtiger in U-Haft

Am 1. Juli findet am Wiener Landesgericht die Verhandlung gegen einen 47-Jährigen statt, der am 4. November 2019 im Innenhof einer Gemeindebau-Anlage in Döbling einen 43 Jahre alten Mann auf einer Parkbank erschossen hat. Der Mann war einem psychiatrischen Gutachten zufolge aufgrund einer akuten Psychose nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig.

Antrag auf Unterbringung in Anstalt eingebracht

Die Staatsanwaltschaft hat daher beim Landesgericht einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht. Diesen wird ein Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Zöllner behandeln. Sollte ihm Folge geleistet werden, kann der Mann ohne zeitliche Befristung im Maßnahmenvollzug angehalten werden. Seine Entlassung wäre erst möglich, wenn Experten zum Schluss kommen, dass von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht und nicht mit der neuerlichen Begehung von Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen ist.

Ermittler beschäftigten sich mit der Frage nach dem Motiv

Nach der Bluttat hatte die Ermittler vor allem die Frage nach dem Motiv beschäftigt. Es gab keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb der Täter einem Mann, der sich gemeinsam mit einer 31 Jahre alten Frau auf der Parkbank Youtube-Videos anschaute, mit einer Glock-Pistole aus geringer Entfernung in den Kopf schoss. Der Schütze kannte die beiden vom Sehen, Streit oder konfliktträchtige Situationen hatte es im Vorfeld aber nicht gegeben.

Der 47-Jährige dürfte jedoch in den vergangenen Monaten eine Persönlichkeitsveränderung mitgemacht haben. So traf er in seinem Auto Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor giftigen Dämpfen. Weil er befürchtete, diese könnten durch Ritzen ins Fahrzeuginnere gelangen, stopfte er Zeitungspapier zwischen die Türen und verstärkte den Unterbodenschutz. Er legte sich außerdem ein Wanzensuchgerät zu, um sicherzugehen, dass seine Wohnung nicht abgehört wurde.

Verwunderung über Vermögensverhältnisse

Verwunderung löste der 47-Jährige wohl auch bei der Haft- und Rechtsschutzrichterin aus, als diese über ihn die U-Haft verhängte. Auf ihre Frage nach seinen Vermögensverhältnissen verwies der Mann auf 140 Millionen Euro. Als die Richterin darauf wissen wollte, weshalb er dann Mittel vom AMS beziehe - er war im vergangenen Frühjahr gekündigt worden -, erwiderte er sinngemäß, er verdiene ja nichts. Laut dem Gratisblatt "Heute" soll sich der psychisch Kranke zuletzt damit gebrüstet haben, schon mehrere hundert Menschen umgebracht zu haben.

(APA/Red)

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